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MissRanya

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Wisst ihr zufällig,ob da die Unterschriften von den "Erziehungsberechtigten" oder "Sorgeberechtigten" gefordert wurden?


Helena83

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Ja, wurden sie. Ich bin alleinerziehend, habe alleime unterschrieben. Nach der Unterschrift des Erzeugers wurde nicht mal gefragt, nachdem ich gesagt habe, dass ich alleine mit den Kindern lebe.


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von Helena83

Ja sicher ist doch wohl logisch


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

ich meine, es wurde nach den erziehungsberechtigten gefragt. (ist bei mir aber schon eine lange weile her) papiere wollte keiner sehen hier. ich war aber gemeinsam mit meinem mann, weil wir es beide so wollten.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Dies ist unterschiedlich geregelt. Auch hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz, sodass dir die Antworten nichts nutzen. Da hilft nur, vor Ort nachzufragen. Hier wurden die Unterschriften der Sorgeberechtigten gefordert und bei AE's mit alleinigem Sorgerecht die Negativbescheinigung vom JA. Totaler Kokolores, da das hiesige Schulgesetz da auch seine Regelungen hat und diese Forderungen somit nichtig sind.


Helena83

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Aber ist das nich sowieso total bescheuert? Es ist doch Schulpflicht in Deutschland. Wenn ein Elternteil nicht unterschreibt, darf das Kind dann nicht ind die Schule? Ist doch quatsch.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Helena83

Bei geteiltem Sorgerecht muss notfall's das Familiengericht entscheiden. Klingt bescheuert, ist bescheuert, aber solche Fälle gibt es. In erster Linie soll ein Kind in die Schule im Einzugsbereich gehen. Natürlich hat man diesbezüglich auch Wahlmöglichkeiten. Was tun, wenn Mutter'n Kind in die örtliche staatliche Schule schicken will und Vater'n lieber in die nächstgelegene Privatschule?! Wäre blöd, wenn Kind dann an beiden Schulen angemeldet wird. Ich sollte, obwohl ich mit dem KV Zusammenlebe, eine Negativbescheinigung vorweisen, obwohl ich eine VOLLMACHT vom KV hatte. Herrlich sag ich dir! Schlussendlich musste ich keine Negativbescheinigung nachreichen.


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Dann muss ich morgen nochmal in der Schule anrufen. Hab so gar keine Lust im Moment,mich mit der leiblichen Mutter vom Großen zu daten zwecks Unterschift


dee1972

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Lieber vorab ein kurzer Anruf, als dann vor Ort den Ärger. Aber dein Posting wirft bei mir grad tatsächlich die Frage auf, ob wir für die Anmeldung zur Grundschule (jetzt im Okt.) tatsächlich zu dritt hinmüssen?


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Ich wollte wissen,welche von den beiden Formulierungen benutzt wurde


mf4

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

hier steht immer Erziehungsb. und ich unterschreibe allein... mache alles allein, von der Anmeldung an und nach dem SR fragte mich wie immer nie jemand.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Ich meine mich zu erinnern, dass auf unserem Formular ausdrücklich nach der Sorgerechtsvereinbarung gefragt wurde, und man entsprechend etwas ankreuzen musste. Geht ja auch schliesslichlich um das ABR und ob das Kind auch vom anderen Elternteil abgeholt werden darf... Aber nagele mich bitte nicht darauf fest, weil es a) schon eine Weile her ist und b) ich eh nicht alleinerziehend bin, und wir folglich beide unterschrieben haben...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

hier steht unter allen: sorgeberechtigt. fragt aber nie jemand.