Mitglied inaktiv
Tust du es nicht, KANN die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen. Die Versicherung zahlt nämlich nicht jeden Gang zum Anwalt. Die zahlen nur, wenn die selbst den Gewinn des Falles erkennen können. MfG
ich hab die unterlagen chon vor mir liegen- aber da ist dauerbesetzt
trotzdem danke ![]()
...braucht man IMMER vorher die Kostenzusage von der Versicherung. Ich hab das ja nur geschrieben, weil unten gesagt wurde, dass man die Versicherung nicht informieren braucht. Das stimmt nämlich nicht. MfG
DAS stimmt nicht! Jedenfalls nicht für jede Versicherung. Sobald wir etwas haben zwecks Anwalt, was mit der Rechtschutz abgeschloßen wird, gehe ich zu meinem Anwalt. Der macht und tut für mich und informiert meine Versicherung und die zahlen dann an ihn. So läuft das bei uns. Wir sind bei der Roland Rechtschutz.
eben mündlich und nachher per mail
Ok
Dann wünsch ich dir viel Glück.
MfG
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