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Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........

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Rechtsprechung contra Glaubensfreiheit........

Kater Keks

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http://www.ftd.de/politik/deutschland/:koerperverletzung-gericht-stellt-religioese-beschneidung-unter-strafe/70054618.html Finde ich richtig! Sofern es keine medizinischen Gründe gibt!


ccs

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Sehe ich genauso...also strafe für beschneuidung aus nichtmedizienische gründe


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

dann gibts ärzte, die bescheinigen eine medizinische notwendigkeit, obwohl keine vorliegt, damit die beschneidung legal durchgeführt werden kann....


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

...hat es eher Bestand. Daher gebe ich nichts auf dieses Urteil. Und wer weiss was das noch für Wellen schlägt.