Mitglied inaktiv
Hallo, ich muss euch mal eine Rechtsfrage stellen. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid. Und zwar habe ich gestern eine Rechnung über 10 Euro bekommen. Zuzahlung für den Krankentransport meines Sohnes im März dieses Jahres. Er war im Kindergarten hingefallen und musste mit Verdacht auf Gehirnerschütterung ins KH (es war auch eine und wir waren noch 4 Tage im KH). Nicht, dass mir die 10 Euro am A... festgebacken sind. Nur dachte ich, dass Kinder von jeglicher Zuzahlung befreit sind. LG
Ist er stationär geblieben?
damit habe ich mich nach der geburt meiner ersten tochter rumgeschlagen ( wurde als nottransport eingeliefert)- krankenkasse anrufen, mir wurde es erlassen. mußte auf notfall bestehen, ist ja keine spazierfahrt..
Auch Kinder, müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten, z.B. zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Arztbesuchen (Praxisgebühr), Krankenhausaufenthalten, Fahrtkosten und Zahnersatz. Also ist die Rechnung korrekt und zu zahlen. LG
nachmal einmisch, nein- kinder zahlen keine praxisgebühr u nur selten zuzahlungen. sind wirklich weitestgehendst befreit ( bei gesetzl. versicherung)
...zumindest gedanklich, LÖSCHEN! Quatsch! Sorry!
Hallo, ich musste nach einem Verkehrsunfall auch den KW für meinen Sohn zahlen. VG Jana
Allerdings weisen sie uns gleich bei Einschulung darauf hin, per Merkzettel, den man unterschreiben muss.
Der Krankentransport ist auch für Kinder nicht frei. lg. Anny
OK, dann wird die Rechnung wohl in Ordnung sein und ich muss zahlen. 10 Euro sind ja jetzt nicht sooooo schlimm. Aber man muss ja aufpassen, was die einem so unterjobeln wollen. Mein Sohn ist übrigens 4 Tage im KH geblieben.
und seinen atemstillstand hatte auch die 10 euro für den RTW zahlen
Mein Sohn ist im Urlaub angefahren worden und mit dem Krankenwagen ins KH gefahren worden. Wie mussten die 10,-- € auch zahlen.