Elternforum Rund ums Baby

rechtsfrag

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ich hab vor etwa zwei monaten einem "guten freund" geld geliehen, weil dieser sich bei ebay ein handy geliehen hat und dies nich zahlen konnte. (anderes thema) nun ist durch diverse krasse umstände die freundschaft unwiederuflich kauputt (ja unwideruflich) der mann ist nicht erreichbar, weder internet noch telefon oder oder. handy ist seid ewigen zeiten aus. am festnetz geht seine family ran, er lässt sich verleugnen und ruft nicht zurück. kann ihc ihn anzeigen, ist ja im prinzip mein handy oder ihn irgendwie wegen dem geld dran kriegen??


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seid wann kann man bei ebay was leihen ??


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Würde einen mahnbescheid beantragen.


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1. Es ist NICHT dein Handy, es sei denn, ihr habt quasi vereinbart, dass als Sicherheit für das Geld erstmal DU der Eigentümer sein sollst. Falls ja-- schwer zu beweisen. 2. Du hast ja einen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens. Dafür musst du aber das Bestehen des Darlehens beweisen können. Habt ihr das schriftlich gemacht?


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sind aber dann nochmal Deine Kosten


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nein aber ich hab einige zeugen dafür. er sagte: solang es nicht bezahlt ist, ist es dein handy und ich hab es nur geliehen" Nicci: er hat bei ebay ersteigert, durch blöde umständen kein geld mehr gehabt und ich habs überwiesen für ihn, damit er keinen ärger bekommen kann.


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achso , du hattest geschrieben bei ebay geliehen.. na wenn du nichts schriftliches hast, sieht es wohl schlecht aus


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Zwar kann man einen MB immer stellen. Jedoch kann der Schuldner Einspruch einlegen, dann geht es vor Gericht und DA muss man dann spätestens die Forderung beweisen.


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mahnbescheid mal machen, und dann sehen wie das läuft. 90 euro sind 90 euro, grad bei h4. danke euch


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Hast Du nen schriftlichen Vertrag? Wenn nein, wirst Du Dein Geld wohl abschreiben müssen.