Elternforum Rund ums Baby

post vomJA

post vomJA

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

krieg grad post vom JA beiliegenden schriftverkehr übersende ich ihnen zur kenntnisnahme mein ex hat schulden von 15000 euro (da sag ich jetzt nix zu) rechnungen nich bezahlt und der unterhalt, das JA hat die privatinsolvenz und den insolvenzvertrag abgelehnt ICH muss doch jetzt nix mehr machen oder??? was kommt da auf mich zu wenns vor gericht geht (wie es da drinsteht im fall eines scheiterns werden die das vor gericht beantragen) ???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

ähm, die können das garnicht entscheiden?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

doch weil die einer der gläubiger sind so hab ichs zumindest verstanden?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Klar Gläubiger können das sehr wohl ablehnen! Weil sie dann wahrscheinlich kein Geld mehr zu erwarten haben!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und wie läuft das jetzt weiter?muss ich da auch irgendwann vor gericht auflaufen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

das musste auch dazu sagen :-P


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es wird zuerst versucht eine außergerichtliche Einigung zu finden. Es werden vom Schuldnerberater alle Gläubiger angeschrieben, stimmen mehr als die Hälfte der außergerichtlichen Insolvenz zu, geht alles ohne Gericht. Wenn also die meisten Gläubiger nicht zustimmen, geht alles zu Gericht. Dann gibt das Gericht seinen Segen und die Inso läuft. Aber PK muss auf alle Fälle nicht vor Gericht. Das läuft alles auf schriftlichem Weg. Das JA hat es nur gut gemeint und PK informiert, dass er überhaupt eine Inso beantragt hat. Sozialleistungen können unter Umständen von der Inso ausgeschlossen werden, oder das Gericht lehnt die Inso ab. Vielleicht mal gockeln, wie es sich mit UHV verhält. Taram


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Da kann ich Dir leider gar nicht helfen, ich kenne mich damit nicht aus. Aber ich drücke Dir die Daumen, dass Du in diesen Sch..ß nicht reigezogen wird, die ja nicht Deine Schuld ist, sondern die von Deinem Ex.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Habe mal gegockelt, auch UHV können in die Inso aufgenommen werden. Macht er aber während der Inso neue UHV Schulden - sind das neue Schulden, die fließen icht in die aktuelle Inso. Aber die Restschuldbefreiung kann dadurch sehr, sehr gefährdet sein, da er nicht "vernünftig" geworden ist.