Elternforum Rund ums Baby

Patchwork Familie

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Mitglied inaktiv

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Ich hab das bestimmt Schon mal gefragt aber ich weiß es nicht mehr Wie ist das nach der Hochzeit ? Ist mein Verlobter dann offiziell der Vater fuer die Allgemeinheit oder muss ich Stiefvater sagen ? Kriegt er ein halbes Kind mit auf die Lohnsteuerkarte und die 10 krank Tage im Jahr Fürs Kind und mit dem Urlaub zählt das Kind dass Er in den Ferien Urlaub kriegt? Das alleinige Sorgerecht bleibt ja glaub ich bei mir oder hat er automatisch dann auch das Sorgerecht ? Einbenennung oder Adoption steht nicht zur Debatte aber das andere gefragte würde mich interessieren ob ihr da was zu wisst.... Danke


Jenny-AC

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Also nur weil er dein Mann ist gilt er nicht offiziell als Vater und hat demzufolge auch nicht die steuerlichen Vorteile. Er bekommt auch nicht das geteilte Sorgerecht. LG


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Jenny-AC

seid ihr verheiratet und werdet, wenn ihr möchtet, zusammen veranlagt. Ihr habt, so denn der VATER Unterhalt zahlen würde- wenn nicht müsstest Du nachweisen, dass dem nicht so ist- Anrecht auf 0,5 Kind steuerlich, was natürlich nicht nach Mutter und Stiefvater bei einer gemeinsamen Veranlagung getrennt wird. Das Kind zählt für ihn also 0,5 mit. Es wird ja die Familie begünstigt. Natürlich kein Sorgerecht und natürlich ist er nicht der "Vater" durch die Hochzeit mit der Mutter. Meine Kinder nennen meinen Mann beim Vornamen und ihren Vater halt Papa. Das Sorgerecht hat mein Ex-Mann logischerweise zur Hälfte. Wir waren vorher eine ganz normale Familie. Wenn sie von ihrem "Stiefvater" sprechen, sagen sie meistens "mein Vater" oder so. Sie differenzieren da nicht häufig. Manchmal sagen sie Stiefvater zur Verdeutlichung, damit es nicht zu Verwechslungen kommt. Für die Kinder ändert sich durch das Unterschreiben einer Institution (EHE als solches) ja nichts. Den "Vertrag" schließen die Ehepartner. Er ist weder erbberechtigt, noch trägt er dann automatisch den Namen oder sonstwas. Der Junge bleibt so wie vorher und das Verhältnis rein rechtlich ändert sich nicht. Mein Mann wird meine Kinder im Erwachsenenalter adoptieren. Entgegen Narni@s Ansicht also mit 18 ;-) Das hat verschiedene Gründe.


leaelk

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Nein, er wird natürlich nicht automatisch der Papa. Er ist weder sorgeberechtigt, noch wirklich erziehungsberechtigt. Ausnahme: Er würde das Kind adoptieren. Ansonsten hat das Kind ja einen Papa. Ich persönlich wäre auf die Barrikaden gegangen, wenn die neue Frau von meinem Ex-Mann zur Mutter meiner Kinder geworden wäre. Das ist zum Glück weder für meine Kinder so, noch für die Allgemeinheit. LG leaelk


Honey58

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Durch die Hochzeit ändert sich nichts. Dein künftiger Mann wird Stiefvater ohne irgendwelche Rechte.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Er könnte nur das Kindergeld beantragen, aber ansonsten nix Lg


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Aber nur wenn PK darauf dann verzichtet.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ja, aber ist ja auch bei "normalen" Eltern so


DantesEi

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;-)))))


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Warum ärgerlich?!


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

wenn es beide beantragen könnten *grins* wäre es doppelt ;-)) Aber es darf ja immer nur einer *lach* Wer übrigens mal richtig Spaß haben möchte, wechselt mal vom Vater zur Mutter etc. Die Familienkassen scheinen untereinander keinerlei Kontakt zu haben. Was haben wir da für Chaos erlebt ;-)


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Oder um den Schwierigkeitsgrades noch zu erhöhen, ist ein Elternteil im ÖD wie gut das es jetzt die SteuerID gibt


DantesEi

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

so wars.... Hach, was haben wir für Telefonate geführt. Aber jetzt ist alles gut. Schön ist auch die Umstellung der Kfz-Steuerzuständigkeiten mit den Hauptzollämtern. Auch da hatten wir schon Spaß. Hat zwar nichts mit dem Thema Patchwork zu tun, aber trotzdem mit Spaß mit Ämtern ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Empfehle ich dir folgenden neuen Kinofilm: https://m.youtube.com/watch?v=gLnfl-UUjKk


Zero

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DantesEi

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PREGNANT! ;-) Auf dem Becher steht: "You want it when?" Den muss ich sehen!!! Wie der mit der Kralle alleine tippt und das Gesicht, als "Flash" zum lachen ansetzt.....mein Humorzentrum ist getroffen!!!!!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von DantesEi

Ich bin ja die kurze Lunte in Person. So höflich zu bleiben wie der Hase, hätte ich also ja nie geschafft...


kati1976

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Ich habe den trailer gestern im Kino gesehen. Den Film werde ich mit meinem Sohn gucken. :)


Mitglied inaktiv

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Nein natürlich nicht,wieso denn auch? Er ist dein neuer Mann dann aber deswegen doch nicht der Vater deines Sohnes.Das wäre ja auch wirklich eine Frechheit wenn dem so wäre. Wenn er ihn adoptieren würde,wäre es wieder eine andere rechtliche Grundlage. Dein Sohn hat einen leiblichen Vater,ob dahin Kontakt besteht tut erstmal nichts zu Sache. Nur weil du einen anderen Mann heiratest,ist ja der leibliche Vater nicht auf einmal unberechtigt.


Patti1977

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er ist nicht Vater. erhält weder Freibetrag noch Tage. auch kein sorgerecht. er ist nur dein mann. keine rechte am Kind. wäre Entmündigung des richtigen Vaters.


Mitglied inaktiv

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Er ist der Stiefvater, ohne jegliche Rechte und Ansprüche, es sei denn, er adoptiert deinen Sohn. Das gilt umgekehrt auch für deinen Sohn. Was du den Leuten erzählst, ist allerdings dein Bier. Durchgekaut hast du das im Forum auch tatsächlich schonmal...


Pamo

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Er kriegt nach wie vor nix, egal wie oft du das fragst.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Danke. Vielleicht bleibt es ja dieses Mal hängen bei mir


hormoni

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Wohl eher nicht....


Mutti69

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Das Meiste kann man sich doch selber beantworten. Wäre ja noch schöner, wenn ein fremder Mensch mit der Heirat automatisch das Sorgerecht erhalten würde;-( Ginseng soll bei Gedächtnisproblemen helfen, die Antwort hast du mehr wie einmal erhalten. Nein, Kinderkranktage kriegt er NICHT. Du behältst deine 20 Tage. Sollte aber bei deiner Teilzeitstelle kein Problem sein und du planst ja auch noch mehrere Nachkommen, da bist du wahrscheinlich eh in der traditionellen Frauenrolle zuhause. Karrierefrau wirst du ja nicht werden wollen...oder können. Zur Eintragung auf der Lohnsteuerkarte hast du oben eine Antwort erhalten.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Vielleicht beantworten wir es mal anders? "Ja, er wird bei einer etwaigen Heirat zum gesetzlichen Vertreter von Weib und Weibeskind. Der KV zahlt dann den Unterhalt direkt an deinen neuen Gebieter welcher 20 eigene Kindkranktage erhält."


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Wieder eine cousin'sche Eingebung um die selektive Wahrnehmung auszuhebeln?!


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Pamo

...in Erfüllung geht ;-)


Anny

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Natürlich ist er nicht der Vater sondern der Stiefvater. Wenn der Leibliche Vater nicht zahlt, kannst du das nachweisen dann bekommt dein Mann ihn halb auf die Steuerkarte. War bei meinem Ex Mann auch so mit meinem ältesten Sohn


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anny

Danke dir Anny das werde ich tun :)


luiesee

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nein, er ist nicht der vater, du musst es aber auch nicht berichtigen sollte ein nichtwissender verkäufer oder sonstwer sagen "der papa...." auf sämtliche schreiben in denen nach den eltern gefragt wurde (schule und so) hab ich aber schon meinen mann (stiefvater) eingetragen. nur nicht dort wo die frage nach den erziehungsberechtigten war ;-) der kv der kinder kümmert sich aber auch nicht. sonst wäre es vermutlich anders... lg


mf4

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er ist dein Mann... vor dem Gesetz nichts was mit Vater zu tun hat


xIntirax

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Ist bei uns seit der Hochzeit vor 6 Jahren schon so und hat sich bisher auch nicht geändert. Du kannst ihn doch Vater nennen, aber er bleibt halt nur der Stiefvater. Kind krank weiß ich nicht da ich eh zu Hause bin haben wir das nie benötigt.