Suechen
Wieso bekommt die Freundin aber am Automaten kein Geld, "verfügbarer Betrag reicht nicht aus). Es handelt sich um ALG 2, was am 30.09. auf dem Konto einging und der Betrag auch als Guthaben aufgelistet ist... Ihr muss doch das Geld ausgezahlt werden, sie bleibt ja weit unter dem pfändbaren Betrag... Sie macht sich völlig fertig, warum das auf einmal nicht geht - hat 1 Jahr prima funktioniert. Nun geht garnix, kein geld aus Automaten, keine Überweisungen zu machen etc. Kann es evtl. daran liegen, das ein öffentlicher Gläubiger gepfändet hat? Also zB die Stadtkasse? Oder ist das P konto in jedem Fall vor Pfändung geschützt, egal wer Gläubiger ist?
Also "verfügbarer Betrag reicht nicht aus"...dann ist zuwenig Geld auf dem Konto. Das müsste man doch auf dem Kontoauszug sehen, wo wann wieviel Geld hin ist, also wer was abgebucht hat.
wenn eine pfändung ist..muss sie zu ihrer bank und aus den H4 beträgen freibeträge schreiben lassen.. aber überweisen und co geht nicht mehr.. außer sie vereinbart eine ratenzahlung mit dem gläubiger ,wenns nur 5 eu sind. dann wirds wieder frei gemacht
Sie muss sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und der muss veranlassen die Pfändung aufzuheben, mit einem Ratenvertrag z.B. den sie ihm anbietet. Die Leute wollen ihr Geld und Pfändung gibts immer erst, wenn von ihr kein Entgegenkommen im Sinne von Zahlungen kam. Das P-Konto wäre ja eine einfache Sache, wenn dann jeder mal eben 1500€ behalten könnte. Ich habe für mich und meine Kinder im Leben keine 1500€... heisst das nun ich bin auf der sicheren Seite und keiner kann mir was?
Ich bin jetzt auch kein Experte und habe auch selber keine Erfahrung mit dieser Art von Konton...eben nur das was ich mal so nebenbei mitbekommen habe. So wie ich es verstehe, kann NIEMAND, auch nicht das Finanzamt oder eine Ordnungsbehörde Zugriff auf das Konto nehmen...jedenfalls nicht einfach mal so! Wenn jetzt also zu wenig Geld auf dem Konto ist, dann MUSS es abgehoben worden sein! Auch ein P-Konto kann ja geknackt werden! Mein Mann hatte gerade Probleme mit seiner Kreditkarte, da wurden die Daten abgegriffen und mal eben so knapp 1000.- in Schweden in einem Handyladen verkloppt! Also, mein heißer Tipp: sie soll die Hotline der Bank anrufen und dort nachfragen! Die haben Einsicht in die Daten und die Kontoaussuüge und können ihr sagen, ob da ein Dritter unberechtigt Gelder abgehoben hat! Ggf. Konto sperren!!! LG
Da könnte ja jeder anrufen und fragen wer was von meinem Konto abgebucht hat.
Ich kenne mich mit dem Thema auch überhaupt nicht aus. ABer kann sie denn nicht einfach die Kontoauszüge ausdrucken. Dann sieht sie doch, wer was abgebucht hat? Oder nicht?
sie muss zu ihrer bank gehen..die fragen nach und sagen auch wer das konto gepfändet hat.. und mit denen setzt man sich in verbindung.. die machen eine ratenzahungsvereinbarung und schicken nach absprache ein fax an die bank.. hatte das thema erst mit meiner cousine :S
ich denke auch sie wird gleich morgen früh zur bank müssen und das dort klären
Do, klar kriegt sie Auskunft! Nicht im Detail, aber wohl ob es Abbuchungen gab! Das MUSS sie ja wissen um in Erfahrung zu bringen, ob sie ihr Konto sperren muss! Ich hatte mal meine Karte verloren, da hab ich die Hotline angerufen, die stellen dir dann so Sicherheitsfragen, auch die PIN wird abgefragt und dann haben die mir gesagt, ob in der fraglichen Zeit abbuchungen vorgenommen wurden! Ne, gottlob war nix verlustig, ich hab die Karte dann im gleichen Telefonat sperren lassen und bekam eine Neue! LG
es steht das am 30.9. das Alg 2 eingegangen ist. Keinerlei weitere Abbuchung, und sie bekam immer am 1. das Geld ausgezahlt am Automaten. Beim P Konto kann doch das Konto nicht dicht gemacht werden, wenn der Pfändungsschutz schon besteht. Sie hat den Betrag auch damals schon für die Kinder mit erhöhen lassen und liegt jeden Monat unter der Grenze. Würde mich auch wahnsinnig machen, wenn ich nicht weiss, was mit dem Konto los ist. Das einzige was noch da steht eine Buchung als Guthaben 0,00 Euro wurde ausgeführt da steht als Text "Abschluss". (Das stand noch nie da) Die Kontogebühr 10 Euro nennt sich immer "Entgeldabschluss" und war Ende jeden monats immer zu sehen. Nun das mit dem "Abschluss". Eine Kontokündigung kam aber nicht... das hätte die Sparkasse sicher schriftlich mitteilen müssen, oder?
O.k., das einzige was mir noch einfallen würde: das Geld ist zwar als Eingang verbucht, ist aber noch nicht "gutgeschrieben" (wegen Wo.ende und Feiertag) und damit steht es nicht zur Verfügung?! Dann würde das Geld aber am Dienstag abbuchbar sein! Ich würd wie gesagt die Hotline anrufen! LG
viele Banken haben eine hotline, meinst du die wurde eingerichtet um den kunden zu sagen 'tut mir leid, telefonisch darf ich ihnen nichts sagen'?
Also vieles was geschrieben wurde ist quatsch... ihre 1500 € sind ja zumindest geschützt... hat sie die Karte wieder aus dem Automaten zurückbekommen? Dann ist das Konto auch nicht gesperrt, denn die behalten die Karte dann ein... ich denke das das Geld vielleicht einfach noch nicht gutgeschrieben ist...
es kann auch einfach sein das der computer etwas spinnt. passiert mir auch öfters und muss dann zum kundenschalter. passiert hier auch öfters, da das geld schon vor dem ersten ankommt und der computer es dann eben noch für den selbigen monat anrechnet. einfach rein und bescheid geben...
mein Freund meint gerade das das Geld immer erst nach einem Tag verfügber ist, also abgehoben werden kann, weil die Pfändungen und Geldeingänge über ein bestimmtes Programm laufen, und wenn Geld auf dem Konto eingeht, dieser Betrag erst in das Programm eingepflegt werden muss und daher leider erst einen Tag später verfügbar ist.Also kann deine Freundin nix machen als bis Dienstag warten und dann nochmal probieren. lg Nanchy & Lea
Ich denke auch das das Geld erst freigegeben werden muß. Und da jetzt Wochenende und Feiertag dazwischen war wird das noch keiner gemacht haben. Ich denke morgen wird sie mehr wissen....und wenn es dann immer noch nicht geht muß sie halt zu ihrer Sparkasse gehen und da mal nachfragen. LG
Sie muss zum Gericht gehen, dass den Pfändungsbeschluss erlassen hat, Gericht am Sitz ihres Wohnortes, dort stellt sie einen Antrag auf Aufhebung der Pfändung, wenn nur H4 drauf geht und Ki-Geld, sonst nix ist, kommt sie damit durch... Ratenzahlung ist schön für die Gläubiger, aber nicht zwingend erforderlich, wenn man unter der Pfändungsfreigrenze liegt... ... besser noch, man sollte nur so viel Geld ausgeben, wie man zur Verfügung hat... dann erspart man sich solche Kontenpfändungen u.a.