Jennybalou
Ich habe noch 2x 21 Tabletten übrig . . ..
du machst dich gerade strafbar.
sorry, zu schnell abgeschickt. Es ist verboten, mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu handeln, wollte ich damit sagen.
Okay, das wusste ich nicht. In dem Fall ignoriert es einfach . . . Ich wollte übrigens nicht damit handeln sondern sie verschenken. Aber gut, dann landen sie eben in den Müll. Schade drum . . .
kannst sie auch in der Apotheke abgeben :)
auch schenken ist handeln. was ist maxim? eine pille?
auch verschenken ist verboten. Stell dir mal vor, du schickst sie einer Frau, die dir zwar gesagt hat, dass sie die Maxim nimmt, es aber nicht tut. Dann bekommt sie die von dir, "probiert" sie aus und stirbt aufgrund einer Reaktion auf die Stoffe in der Pille. Ist zwar jetzt übertrieben, aber genau das ist der Grund, warum verschreibungspflichtige Medikamente nicht verkauft/verschenkt werden dürfen. LG Melli
Heb sie doch auf vl brauchst du sie wieder...kannst sie ja noch benutzen wenn nicht abgelaufen...
Die letzten 10 Beiträge
- Wie klappt die tägliche Medikamenteneinnahme bei euren Kindern?
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig
- Empfehlungen Buch zu Zahnarzt/Karies
- Mola Adebisi sagt, ich hatte Glück, meine Frau sieht aus wie vor der Geburt des Babys
- Röhrenknochen zu kurz