Elternforum Rund ums Baby

Nebenjob

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Nadja81

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guten morgen ihr lieben, ich hab da mal ne frage. bin ich verpflichtetwieder in meinen alten betrieb zurück zu gehen, oder muss ich da wieder hin? als ich schwanger wurde haben mein damaliger chef und ich uns nicht grad im guten getrennt, leider mussten wir es vor dem arbeitsgericht klären. ich bekam recht und er musste zahlen. jetzt bin ich ja 3 jahre im mutterschaftsurlaub und müsste danach wieder bei ihm arbeiten. das ist aber nicht das was ich möchte.... jetzt hat mich vor ein paar tagen eine ehem arbeitskollegin angerufen und erzählt das sie dringend jemanden auf 400€ basis suchen und ich hätte wirklich interesse und würde das gerne machen, aber ich hab schiss wenn mein alter chef das raus kriegt, der dann irgendwie dumm rum macht. zuzutrauen wäre es ihm. wie soll ich mich verhalten? was soll ich jetzt machen? danke schon mal für die ratschläge


Akira

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

Hallo, einen 400 Euro Job darfst du machen, da darf dein AG nichts dagegen haben.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

Wird dort nicht ausdrücklich ein Nebenjob ohne vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen, dann ist es wohl rechtlich kein Problem. Aber gibt es hier nicht auch so eine Rechtsberatungsseite bei RUB? Da würde ich die Frage nochmal detailiert stellen... LG


berita

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

Naja, solange du nicht gekündigt hast, musst du natürlich nach der Elternzeit deinen alten Job wieder antreten. Und dran denken, eine eigene Kündigung heisst in der Regel, dass erstmal das ALG gesperrt wird. Beim Nebenjob kommt es auf verschiedene Faktoren an. Wenn du z.B. bei der Konkurrenz arbeitest, kann dein AG das verbieten. Oder wenn die Arbeitszeiten sich überschneiden. Siehe http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm


RM-

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

****als ich schwanger wurde haben mein damaliger chef und ich uns nicht grad im guten getrennt, leider mussten wir es vor dem arbeitsgericht klären*** meisten ist damit eigentlich sowieso das arbeitsverhältnis beendet,weil die vertraunsbasis unüberbückbar belastet ist rein rechtlich ist es so- das du am ersten tag nach ablauf deiner elternzeit wieder auf der matte stehen musst sofern du weder gekündigt hast noch gekündigt worden bist wenn du das nicht möchtest musst du kündigen dann kannst du anfangen wo du willst lg heidi


Saralina

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Antwort auf Beitrag von RM-

Man ist nicht unbedingt bei einem Rechtsstreit aus der Firma raus. Ich habe es so verstanden, das sie noch angestellt ist, aber im Erz.- Urlaub. Ich kenn es so, dass selbst bei geringfügiger Beschäftigung die Erlaubnis des AG eingeholt werden muss. Meistens ist dies heute auch schon im Arbeitsvertrag verankert. Lg Melli


RM-

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Antwort auf Beitrag von Saralina

die er leisten musste-- meistens sind solche zahlungen entschädigungszahlungen für etwas-- und in 98% der fälle für den verlust des arbeitsplatzes aber vielelicht kann ni.cole ja erläutern weshalb sie die zahlung bekommen hat


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von Saralina

ja ich bin nur im erziehungsurlaub. kündigung wurde keine ausgesprochen. ich will da aber nicht anrufen und um erlaubniss fragen ich könnte mir echt noch gut vorstellen das er es mir verbietet. kann cih einfach ne kündigung hin schicken?


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von RM-

ich versteh deine letzte nachricht nicht?


Saralina

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Antwort auf Beitrag von RM-

Es könnte z.B. auch um entgangene Löhne, Reisekosten, etc. gehen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob ein weiterführen des Arbeitsverhälnisses dann noch Sinn macht. Ist auch egal, warum. Es geht ja um den 400€ Job. Lg Melli


RM-

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

wenn du da sowieso nicht wieder hinwillst kannst du kündigen-mach dies aber erst wenn du diesen 400 basis job SICHER in der tasche hast, denn sonst hast du 2 probleme 1. du musst dich arbeitslose melden 2 könnte es sein das du eine sperre bekommst--da du ja aber sowieso kein geld vom arbeitsamt bekommst weil du ja in elternzeit bist läuft es vielleicht etwas anders-- im übrigen- eine kündigung wurde bei mir auch nicht ausgesprochen-- sie war ein analogischluss auf die gerichtsverhandlung wie lange hast du denn noch elternzeit


RM-

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

alles weitere ein stück weiter unten


Saralina

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

Ich würde mich da versuchen, irgendwo zu informieren. Ich vermute, du kannst kündigen und er würde die Kündigung wahrscheinlich aufgrund eures Rechtsstreits mit Kusshand annehmen. Aber, ob das unbedingt für dich positiv ist, das weiss ich nicht. Deshalb erkundige dich besser. Wo weiss ich allerdings auch nicht. Gibt es bei der Agentur für Arbeit vielleicht Berater? Alles Gute und Lg Melli


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von Saralina

er hat mir das weihnachtsgeld und gehaltszahlungn geschuldet was er mir nicht zahlen wollte.


RM-

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

was aus meiner sicht und auch erfahrung auch keinen sinn macht zurückzukehren-- würde ich zum arbeitsamt gehen und dich erkundigen- nicht das du ne sperre bekommst- du wirst von denen ohnehin kein geld bekommen (vorerst) weil du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst deswegen- spreng brücken und guck ob du woanders unterkommst


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von RM-

er wollte mich kündigen als ich schwanger war, das ging aber nicht. also, we will mich eh nicht mehr. diesen 400€ job kann ich nach dem erziehungsurlaub als sozvers arbeit unwandeln. das ist bei meinem früherem chef, bei dem ich die ausbildung gemacht hab und der will mich unbedingt zurück, das weiß ich sicher..


RM-

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

und ab geht die wilde fahrt


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von RM-

ich wusste halt nicht ob ich ihm trotzdem bescheid sagen soll, oder ggf kündigen und wenn ich s nicht zu was dann usw. aber meine fragen wurden hier ausführlich beantwortet... DANKE ich werde ihm ne kündigung schreiben und fertig...


Saralina

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

Erkundige dich besser. Nicht, das dir z.B. eine Abfindung im Falle einer Kündigung seitens des AG durch die Lappen geht. Lg Melli


Nadja81

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Antwort auf Beitrag von Saralina

ich muss mich höchstens damit abfinden das er ein arsch ist keine sorge, ich hab nur 2 horrorjahre in dieser praxis verbracht, ich hab kein anspruch auf abfindung. ich bin froh wenn ich ihn nicht mehr sehen muss..


NaylaMaus2011

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

ach in einer praxis... ich hab auch bei nem arzt gerarbeitet und war ebenso unzufrieden


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Nadja81

ansonsten die die im vertrag steht!