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Namensänderung nach Eheschließung

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Namensänderung nach Eheschließung

Babyborn18

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Huhu ihr Schwarmwissenden :) kann man sich nach der Eheschließung nochmal für einen anderen Nachnamen entscheiden? Also Beispiel. Mann heißt Müller, Frau heißt Schneider, Kind heißt Schneider. Alle behalten ihre Namen zur Trauung bzw. Eheschließung. Also auf den Eheurkunden stehen auch diese Namen. Könnte z. B. der Mann nun nach der Hochzeit sagen, er möchte doch den Namen der Frau annehmen oder zumindest Doppelnamen: also entweder Mann heißt dann Müller oder Müller- Schneider? Ich war der Meinung Mal gelesen zu haben, dass es nicht geht. Jetzt hab ich grad gegoogelt und gegenteiliges gelesen, dass man das beantragen kann. Was stimmt? Danke euch und eine schöne Weihnachtswoche!


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Solange noch kein Ehename festgelegt wurde, können die Eheleute das nachholen. Das haben wir seinerzeit auch so gemacht - bei der Eheschließung haben mein Mann und ich jeweils unseren bisherigen Namen beibehalten und keinen Ehenamen bestimmt, und später dann haben wir gesagt, wir möchten doch gern den gleichen Nachnamen haben und uns dann auf einen Namen als Ehenamen geeinigt. Der Ehegatte, dessen Nachname nicht Ehename wird, kann seinen bisherigen Nachnamen mit Bindestrich dem Ehenamen voran- oder nachstellen. Wenn die Festlegung dieses Ehenamens einmal erfolgt ist, kann sie nicht wieder geändert werden.


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Mörchen17

Okay dann Mal eine ganz ganz blöde Frage. Was bedeutet denn Ehename festlegen? Welcher ist denn der Ehename, wenn beide ihre Namen behalten haben? Sorry für die doofe Frage


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Der Ehename ist der Nachname, der den Kindern gegeben wird. Wenn noch keine gemeinsamen Kinder geboren wurden, dann muss man bei der Heirat keinen Ehenamen festlegen.


Jofrie

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Wenn ihr beide euren Namen behalten habt, wurde noch kein Ehename (Ehename bedeutet gemeinsamer Name) festgelegt. Ihr könnt das also noch nachträglich machen. Das könnt ihr schriftlich bei dem Standesamt, in dem eure Ehe beurkundet wurde, machen. Der Name, für den ihr euch dann entscheidet, den ihr beide habt, ist dann der Ehename. :)


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Jofrie

Auch wenn es schon ein Kind gibt? Also wie oben im Beispiel heißen Mutter und Kind Schneider (hat das Kind von Geburt an)?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Wurde das Kind vor der Heirat geboren?


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja vor der Hochzeit geboren und für beide war es okay ,dass es den Namen der Mama erhält (wie ja auch automatisch üblich, glaube ich?)


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Dann habt ihr bei der Eheschließung eine Namenserklärung abgegeben. Guck doch mal in eure Heiratsurkunde rein.


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hab ich Grad, danke. Da steht bei Frau: Familienname vor der Ehe und Familienname in der Ehe: Schneider Und beim Mann: Familienname vor der Ehe / in der Ehe: Müller. Ich lese da nichts von einem gemeinsam bestimmten Ehenamen. Das Kind wird da nicht erwähnt....


Jofrie

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Hmm ich würde einfach mal beim Standesamt anrufen. Da kommt man meistens schnell durch im Gegensatz zu anderen Behörden. Die können dir bestimmt schnell eine Antwort geben. Wie es mit Kind ist, weiß ich leider nicht. :(


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Jofrie

Es ist auch nur theoretisch erst Mal, aber ja danke, das mache ich :). Ich schreibs vlt auch nochmal ins Hochzeitsforum. Das Kind soll übrigens in jedem Fall den Namen (also wie oben im Beispiel) Schneider behalten. Mir geht's nur darum, ob der Mann theoretisch den Namen der Frau noch annehmen könnte ( oder ein Doppelname). Und dazu ist ja anscheinend wichtig, ob es einen gemeinen Ehenamen gibt. Ich würde jetzt sagen nein. Aber sicher bin ich nicht.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Falls ihr einen Ehenamen habt, ist er Schneider. Als ich vor 24 Jahren heiratete, hätte dein Mann binnen 5 Jahren den Namen Schneider annehmen können.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Dann ist das Kind aber nicht euer gemeinsames, oder? Ich meine, uns wurde gesagt, dass man einen Ehenamen bestimmen muss, wenn Kinder da sind.


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Doch doch. Das ist unser gemeinsames Kind. Es hat halt meinen Nachnamen seit Geburt. Ich hab's jetzt so verstanden, dass es einen Unterschied zwischen Familiennamen und Ehenamen gibt. Und für das Kind muss man sich für einen Familiennamen entscheiden, den auch weitere Kinder erhalten. Aber ich Frage Mal beim Standesamt nach.


Gartenfee_2020

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Vielleicht wichtig zu wissen: eine Namenserklärung kann nur einmal durchgeführt werden und ist nicht rückgängig zu machen. Also wenn die Kinder zb den Namen des Vaters übernehmen, dann wird er auch so bestehen bleiben.


AugustMama90

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Hallo, wir haben vor vier Wochen geheiratet und haben auch keine gemeinsame Namensführung. Wir heißen wir vorher, Kind heißt wie ich seit der Geburt. Ist unser gemeinsames Kind. Wir können auf Antrag und Zahlung einer Gebühr (ca. 30€) jederzeit einen gemeinsamen ehenamen beantragen, auch im Nachhinein. So hat es uns die Standesbeamtin erklärt


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von AugustMama90

Danke auch für deine Antwort. Das hilft mir weiter :)


Junijunge

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Er kann Euren Namen in jedem Fall annehmen - hat mein Mann zwei Jahre nach Eheschließung gemacht. Wir mussten nur noch mal zusammen zum Standesamt. Ob Doppelname geht, weiß ich nicht, vermute aber, dass ja. Nur rückgängig machen kann man es hinterher nicht mehr, außer durch Scheidung.