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Moin Mädels ich hab mal eine ernstgemeinte Frage

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Moin Mädels ich hab mal eine ernstgemeinte Frage

Engelchen123

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Vornweg: Ich hab noch nie davon gehört!!!!! Wir wollen ja in ein neues Bundesland ziehen und mir sagte heute jemand, ich brauch noch eine Genehmigung vom Staat?, ich beziehe kein Arbeitslosengeld oder gar H4. Kennt das jemand, ich hab das noch nie gehört, außer ich habe gemeinsames Sorgerecht oder lebe vom Arbeitsamt?!


Fru

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

ich kenn das auch nur bei h4...


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Fru

Solange du keine Gelder vom Staat erhälst, Kindergeld natürlich ausgenommen, kannst du hinziehen, wohin du möchtest und musst niemanden um Erlaubnis fragen. Gruß Sylvia


Spinat

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Du kannst hinziehen wo du willst, außer eben bei den von dir genannten Besp.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

so steht es zumindest im Grundgesetz (freies Wahlrecht auf Wohnort) GG Art. 11. Es gibt da natürlich Ausnahmen und ich kann mir vorstellen, das es bald noch viel mehr Ausnahmen gibt... Aber da grundrechte immer stärker beschnitten werden, kann ich mir virstellen, das auch da bald immer mehr Einschränkungen und Ausnahmen kommen werden. WIESO GILT DAS GRUNDGESETZ EIGENTLICH NICHT FÜR H4-Empfänger?


Tess@

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Ist doch schon lange bekannt, dass H4 gegen das Grundgesetz verstößt, interessiert die Politiker nur leider sehr wenig.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tess@

Ich weiß, aber es regt mich trotzdem auf und das wird es auch immer so bleiben. Nur weil etwas schon lange bekannt ist, heißt es ja nicht, das es dann legaler wird.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

so steht es zumindest im Grundgesetz (freies Wahlrecht auf Wohnort) GG Art. 11. Es gibt da natürlich Ausnahmen und ich kann mir vorstellen, das es bald noch viel mehr Ausnahmen gibt... Aber da grundrechte immer stärker beschnitten werden, kann ich mir virstellen, das auch da bald immer mehr Einschränkungen und Ausnahmen kommen werden. WIESO GILT DAS GRUNDGESETZ EIGENTLICH NICHT FÜR H4-Empfänger?