stebi
hi zusammen, unsere Balkonbrüstung ist sehr niedrig (81cm). siehe bild. Da war mal eine Art Handlauf aus metall oben drauf. Man sieht die stellen noch, wo die wieder abgeflext wurde. Kann ich vom Vermieter fordern, daß so ein Metallteil zur Erhöhung wieder drangemacht wird?? Und kann man auf Zimmerschlüssel bestehen? Ist bei uns kein einziger da. Mini geistert in der nacht rum und ich will die küche und das arbeitszimmer abschliessen, da sie jetzt die Türen selbst aufmachen kann. Wäre schön, wenn das jemand wüßte. Danke und LG

Ich glaube, 90 cm sind die Mindesthöhe, frag mal beim Bauamt. Zimmerschlüssel müssen m.E. da sein. Lg Fredda
kannst du nicht vorübergehend die türklinken nach oben gerichtet einbauen? aber ansonsten bin auch ich der meinung das er schlüssel an dich geben muss. mit balkon kenn ich mcih nicht aus
Kommt drauf an in welcher Höhe der Balkon ist, ab 12 Metern ist das nochmal anders soweit ich weis. Es kommt auch auf das Bundesland an, ich hab beim googeln aber immer Mindestens 90cm gefunden, 81 sind sicher zu wenig !
Bei uns fehlen auch Schlüssel, ich denke wenn sie beim Einzug nicht da waren dann hast du die Wohnung eben so gemietet !? Ob man drauf bestehen kann weis ich nicht aber fragen kann man ja mal !
da sind die Mindesthöhen eigentlich gut beschrieben. http://www.metall-am-bau.de/Gelaender.html Das mit den Türschlüsseln - wenn ihr das so gemietet habt (also ohne Schlüssel) ist das halt so. In meinen Mietwohnungen sind auch nicht alle Schlüssel vorhanden. LG Anke
Also ich hab mal gefragt: Mindestmaß ist 1,10m und das solltest du auch vordern ;-)
weia..also natürlich Mindesthöhe, mein Mann ist Dachdecker und die kümmern sich auch um Balkone...und natürlich solltest du das fordern ;-)
Das stimmt nicht 1.10 ist erst wenn der Balkon 12m über dem Boden ist !
Ich hab das geschrieben was mein Mann mir grade sagte...ich selbst kenne mich damit nicht aus...und wie gesagt die kümmern sich auch um Balkone...ob das nun ab ner bestimmten Höhe ist...kann ich grad nicht beantworten
... also ich hab jetzt die Bayerische Bauordnung im Kopf, denke aber, die Regelungen werden überall vergleichbar sein: Brüstungshöhe mind. 90 cm über Oberkante Fertigfußboden, ab einer Absturzhöhe von 12m (also wenn der Fußboden des Balkons 12m über der Geländeoberkante ist) Brüstungshöhe mind. 110 cm.
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