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Mietkaution!

Mietkaution!

Mandy4

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Ist der Vermieter verpflichtet die Kaution nach 6 Monaten zurück zu zahlen oder darf er sich länger Zeit lassen?


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Ich dachte die wird einbehalten bis man auszieht??


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Ok, dachte schon.... Meist stehts im Vertrag, steht da nichts?


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

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Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Ich weiss nur von der Halbjahresfrist. Wir hatten nämlich einmal das Problem: Kaution war 2.000,- EUR (was ja wirklich nicht wenig ist), unsere Mietwohnung wurde vom Vermieter abgenommen samt Protokoll und ohne jegliche Mängel. Trotzdem haben wir das Geld nicht erhalten. Erst nach Drohung mit Anwalt hat uns der Ex-Vermieter am letzten Tag der Halbjahresfrist das Geld zur Verfügung gestellt. So etwas finde ich eine Unverschämtheit! Die Frist ist eigentlich dazu gedacht, dass eventuell vorhandene Mängel beseitigt werden (durch den Mieter).


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

muss man bis zu nem Jahr auf seine Kaution/Anteile warten


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Üblicherweise machen das Vermieter, wenn die Abrechnung (Nebenkosten) noch nicht vorliegt. Könnte ja sein, das der ehemalige Mieter (im Wissen um seinen Auszug) mal schnell ein paar Saunaorgien mit gesteigertem Wasser- und Stromverbrauch gefeiert hat...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Wie Mutti69 es schon sagte, kann der Vermieter damit bis nach der Nebenkostenabrechnung warten. Das aber auch nur wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Sollte dein Vermieter länger als nötig mit der Rückzahlung warten, würde ich ihm einfach in einem Schreiben zur Rückzahlung der Mietkaution auffordern. Kostenlose Muster findet man zu hauf im Netz, zum Beispiel hier: http://www.mietkaution.org/ratgeber/rechtliches/630_aufforderung-zur-ruckzahlung-der-mietkaution/ oder hier: http://www.freizeitfreunde.de/de/editorial/rat_und_tat/geld_und_recht/geld_und_recht_artikel_76803.html Da steht auch die rechtliche Grundlage erklärt.