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Miete doppelt zahlen bei Umzug

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Miete doppelt zahlen bei Umzug

Bbll2234

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Hey ihr lieben, Habe mal eine frage. Wir haben endlich eine Wohnung gefunden und freuen uns sehr. Beide Wohnungen sind von der gleichen Hausverwaltung, fallen dann trotzdem die 3 doppelten Monatsmieten bei Kündigung der alten Wohnung an? Vielleicht weiß es ja jemand von euch Ich danke euch LG


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Wenn du zum 01.08. kündigst, aber schon zum 01.07. in die neue Wohnung ziehst, hast du zweimal Miete. Wenn du zum 01.08. kündigst, aber zum 01.05. einziehst, dann hast du 3 doppelte Mieten. Ab wann läuft denn der neue Mietvertrag?


Bbll2234

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Ab 1.6 könnten wir schon einziehen. Wann wäre es dann am besten zu kündigen?


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Jetzt sofort . Aber trotzdem müsstest ihr mehrere Monate doppelt zahlen. Wenn ihr zeitnah einen Nachmieter finden könntet ihr auf Kulanz eher raus.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

So schnell wie möglich zum nächsten Termin kündigen. Sprecht morgen mit der Verwaltung, wie ihr am besten verfahren könnt. Gleicher Vermieter? Nur weil es die gleiche Verwaltung ist, heisst es ja nicht, dass es auch der gleiche Vermieter ist. Unsere Hausverwaltung hier macht es so, dass maximal eine Miete doppelt gezahlt wird. Aber das ist nicht die Regel! Desshalb: morgen anrufen, nachfragen wie es gehandhabt wird. Je nach Auskunft den neuen Mietvertrag unterschreiben und zeitgleich den alten zum nächsten Termin kündigen. Nicht das ihr die Wohnung nicht bekommt und dann auf der Straße steht.


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Dass es dieselbe Hausverwaltung ist ändert nichts an der (üblicherweise) dreimonatigen Kündigungsfrist…


Frida19

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Hallo, an der 3-monatigen Kündigungsfrist ändert sich nichts. Es sei denn, die Hausverwaltung kommt Dir aus Kulanz entgegen, ODER die alte Wohnung kann vorzeitig weiter vermietet werden. LG


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Ich würde so schnell wie möglich kündigen, denn raus wollt ihr doch eh, oder? Dann mit der Verwaltung sprechen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie die alte Wohnung zügig weitervermieten können oder einverstanden sind, wenn ihr selbst jemanden sucht. Ein Anrecht darauf habt ihr aber nicht.


kleinefee69

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

sprechen, evtl. falls ihr zügig Nachmieter findet müsst ihr nicht das Doppelte zahlen. LG


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Sprich mit der Verwaltung. Evtl haben sie eine Warteliste von Interessenten und freuen sich, wenn du früher raus bist.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Bbll2234

Ja natürlich. Solange dürft ihr auch beide Wohnungen nutzen.