Mitglied inaktiv
kein wind ,bißchen kalt aber jede menge sonne. emma steht schon drausen und wenn tom munter ist gehen wir auch raus. werd gleich laub zusammenharken und die restlichen gartenabfälle verbrennen
aber komm nicht wieder....
Hier ist es "richtig" herbstlich mit allem drum und dran und ab Mittwoch Schnee gemeldet
aber den gefallen tust du uns ja nicht *leider*
Oder?!
Mir ist so......
LG
Lg,onlyboys
Ist hier auch strengstens verboten ausser man hat eine Genehmigung.
weilsie hat Abbi und eine 5 Monate alt Puppe
Im Wernerland darf man ALLES.
Bei uns auch! Immer schön zum Kompost fahren!
Im wernerland ist halt alles ein wenig anderst...
Also wenn Du mein Nachbar wärst das würdest Du nur einmal machen.
Im Nachbarlandkreis ist es erlaubt. Und der ist 2 km von uns entfernt. Und dann liegt er im Westen, das heißt, WIR bekommen den ganzen Qualm ab. Bei uns ist es verboten...
Sowas will man nicht als Nachbar! Ich glaub auf ihrer "Ranch" ist sie alleine!!
Sachsen Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken dürfen verbrannt werden, wenn sie nicht herkömmlich (kompostieren, verrotten, liegen lassen, untergraben, unterpflügen, häckseln, schreddern, etc.) entsorgt werden können oder es entweder keine Entsorgungsanlage (z. B. Wertstoffhof) gibt oder diese zu weit entfernt liegt. Gartenabfälle dürfen nur vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, jeweils in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr, verbrannt werden, höchstens aber zwei Stunden lang. Das Feuer darf mit keinen anderen Stoffen (v. a. Hausabfall, Mineralölprodukte oder beschichtetes Holz) angezündet oder unterstützt werden. Die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft darf nicht gefährdet oder belästigt werden (insbesondere durch Rauchentwicklung und Funkenflug). Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 1,5 km zu Flughäfen; 200 m zu Autobahnen; 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen und Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Die untere Abfallbehörde kann zudem weitere Ausnahmen zum Verbrennen erteilen, wenn Gartenabfälle unter den oben genannten Voraussetzungen nicht verbrannt werden können. Bei Ihrer Gemeinde können Sie jederzeit nachfragen.
du darfst kein offenes feuer haben !!!!!!!!!! das ist der punkt ,in einer feuerschale darfst dus machen
In einer Schale ist das Feuer ja nicht offen....
Ah so,Danke für die Info. Lg,onlyboys
Nicht im Wernerland! Waren Hexenverbrennungen eigentl. auch offenes Feuer? *duck - und weg*
Nee, die standen in ner Schale
Aber nicht für jede gab´s die passende Schale!
Mulde - würd ich das dann nennen
mulde ist bei mir eine flache erdgrube. ich mach es aber in der gr. feuerschale die wir unter den kessel stellen wenn wir kesselgulasch machen. die hat ca. 1m durchmesser
Ich würde es "riesengroßes Erdloch" nennen.
Boah! 1 Meter Durchmesser! Da bekommst bestimmt......50 Blätter drauf. Das gibt ein suuuuuper Feuer!
so blöd wie du bist ,würde ich das bei dir sofort glauben
Die letzten 10 Beiträge
- Wer kennt das Bett? Bilderrückwärtssuche?
- Wie lange hat es gedauert, bis Dein Kind nachts unter der Bettdecke zugedeckt blieb?
- Nächte sind aufeinmal so kurz
- Von anti reflux auf pre oder 1er Erfahrungen 8 monate alt
- Herzfehler 2. Screening
- Behindertengerechter Urlaub
- Früher mittagsschlaf
- Empfehlungen? Roller und Laufrad für kleine (!) Kleinkinder
- Ständig nagelbettentzündung
- Auffinden von Kleinkindern im Freizeitpark oÄ