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man ist das ein schöner herbsttag

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man ist das ein schöner herbsttag

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kein wind ,bißchen kalt aber jede menge sonne. emma steht schon drausen und wenn tom munter ist gehen wir auch raus. werd gleich laub zusammenharken und die restlichen gartenabfälle verbrennen


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aber komm nicht wieder....


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Hier ist es "richtig" herbstlich mit allem drum und dran und ab Mittwoch Schnee gemeldet


mcmdl

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aber den gefallen tust du uns ja nicht *leider*


Kater Keks

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Oder?! Mir ist so...... LG


onlyboys

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Lg,onlyboys


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ist hier auch strengstens verboten ausser man hat eine Genehmigung.


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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

weilsie hat Abbi und eine 5 Monate alt Puppe


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Im Wernerland darf man ALLES.


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Antwort auf Beitrag von onlyboys

Bei uns auch! Immer schön zum Kompost fahren!


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Im wernerland ist halt alles ein wenig anderst...


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Also wenn Du mein Nachbar wärst das würdest Du nur einmal machen.


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Antwort auf Beitrag von onlyboys

Im Nachbarlandkreis ist es erlaubt. Und der ist 2 km von uns entfernt. Und dann liegt er im Westen, das heißt, WIR bekommen den ganzen Qualm ab. Bei uns ist es verboten...


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Sowas will man nicht als Nachbar! Ich glaub auf ihrer "Ranch" ist sie alleine!!


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Sachsen Pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken dürfen verbrannt werden, wenn sie nicht herkömmlich (kompostieren, verrotten, liegen lassen, untergraben, unterpflügen, häckseln, schreddern, etc.) entsorgt werden können oder es entweder keine Entsorgungsanlage (z. B. Wertstoffhof) gibt oder diese zu weit entfernt liegt. Gartenabfälle dürfen nur vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, jeweils in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr, verbrannt werden, höchstens aber zwei Stunden lang. Das Feuer darf mit keinen anderen Stoffen (v. a. Hausabfall, Mineralölprodukte oder beschichtetes Holz) angezündet oder unterstützt werden. Die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft darf nicht gefährdet oder belästigt werden (insbesondere durch Rauchentwicklung und Funkenflug). Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 1,5 km zu Flughäfen; 200 m zu Autobahnen; 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen und Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Die untere Abfallbehörde kann zudem weitere Ausnahmen zum Verbrennen erteilen, wenn Gartenabfälle unter den oben genannten Voraussetzungen nicht verbrannt werden können. Bei Ihrer Gemeinde können Sie jederzeit nachfragen.


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Antwort auf Beitrag von onlyboys

du darfst kein offenes feuer haben !!!!!!!!!! das ist der punkt ,in einer feuerschale darfst dus machen


PaulaJo

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In einer Schale ist das Feuer ja nicht offen....


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onlyboys

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Ah so,Danke für die Info. Lg,onlyboys


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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Nicht im Wernerland! Waren Hexenverbrennungen eigentl. auch offenes Feuer? *duck - und weg*


PaulaJo

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Nee, die standen in ner Schale


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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Aber nicht für jede gab´s die passende Schale!


PaulaJo

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Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Mulde - würd ich das dann nennen


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mulde ist bei mir eine flache erdgrube. ich mach es aber in der gr. feuerschale die wir unter den kessel stellen wenn wir kesselgulasch machen. die hat ca. 1m durchmesser


PaulaJo

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Ich würde es "riesengroßes Erdloch" nennen.


PaulaJo

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Boah! 1 Meter Durchmesser! Da bekommst bestimmt......50 Blätter drauf. Das gibt ein suuuuuper Feuer!


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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

so blöd wie du bist ,würde ich das bei dir sofort glauben


PaulaJo

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