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mal eine, vll dumme, frage - kündigung auf eigenbedarf

mal eine, vll dumme, frage - kündigung auf eigenbedarf

Jess!

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ich bin zum 30.06. fristlos aus der wohnung gekündigt, muss ich da trotzdem die 3 monate frist einhalten? bin grad etwas verwirrt und erreiche meinen anwalt nicht


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Jess!

du wurdest gekündigt. die 3 monate sind die zeit, wenn du kündigst. also am 30.06. ist schluss. du kannst keine 3 monate länger drin bleiben.


Jess!

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

ich meine nicht 3 monate länger sondern, ob ich jetzt z.b. erst zum 01.02. ausziehen kann oder ich eben morgen schon raus könnte? sorry hab grad brainfreezing...


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Jess!

wenn du innerhalb der zeit ausziehst, dann sind es 3 monate. musst aber extra kündigen, da du ja vertrag bis 30.06. hast.


Ritterchen

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Antwort auf Beitrag von Jess!

Entschuldige, ich verstehe die Frage grad nicht ganz. Was mußt du für eine Frist einhalten, wenn du gekündigt wirst?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ritterchen

zum 30.6. ist doch nicht fristlos.... das ist fristgerecht. allerdings würde ich der kündigung widersprechen. das mit dem eigenbedarf ist so eine gschicht...