MoiAimee
...weiß es wirklich nicht. Ich habe vor einigen Wochen eine Bescheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen (MuScha-Geld) zur Vorlage beim Finanzamt von meiner Krankenkasse erhalten, dieses muss ich ja dann logischerweise beim Finanzamt abgeben oder? Für was ist das denn gut? Hat das was mit dem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu tun? Doch ich bin ja noch mitten in der Ausbildung und verdiene einen Mindestlohn von etwas über 300 Euro Netto, da kann man doch gar keine Lohnsteuerermäßigungen geltend machen oder?? Hab da überhaupt keine Ahnung. Danke euch im Voraus :-)
das ist eine lohnersatzleistung und somit steuerfrei
Ich glaube das musst du nur dann einreichen, wenn du ne steuererklärung machst. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht.
Das ist für dich ein Nachweis wie hoch die Ersatzleistung war und wenn du eine Steuererklärung machst, dann hast du den Betrag der angesetzt wird und einen Nachweis den du fürs FA beilegst. LG Diana
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