Mitglied inaktiv
hallo,
da ich mich damit bisher noch nie befassen musste, stellt sich mir nun die frage, ob ich als AE mit einem kind immer noch lohnsteuerklasse 1 habe und was ein kinderfreibetrag ist und was ich da in den brutto-netto-rechner eingeben muss.
wäre dankbar für eure hilfe!
GLG
Nein, Steuerklasse 2 die Du aber selber beantragen musst. Hast Du das Sorgerecht allein hast Du 1,0 Kind drauf, bei geteiltem nur 0,5 Kind.
Wenn du mit deinem Kind allein in der Wohnung lebst (also auch kein neuer Freund da ist), kannst du Lohnsteuerklasse II beantragen. Von selbst passiert das aber nicht. Kinderfreibetrag: normalerweise hast du pro Kind 0,5 davon. Wirkt sich aber nur geringfügig aufs Netto aus (man zahlt dann weniger Kirchensteuer und Soli)
ALso, eigentlich müsstest du LSK 2 haben und der Kinderfreibetrag ist davon abhängig, was bei dem Vater des Kindes und bei dir eingetragen ist. (Bsp: 1 Kind, 0,5 Freibetrag bei dir und dem Vater ODER 0 Freibetrag bei dem Vater und 1 bei dir.) LG
wie bekomme ich denn raus, was der vater für nen freibetrag angegeben hat? er zahlt zwar unterhalt, aber wir haben keinen kontakt mehr und ich habe auch das elleinige sorgerecht.
, aber angeben muss ich es ja trotzdem.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht!? Normal muss er die Geburtsurkunde vorlegen, erst dann bekommt er die 0,5. Frag ihn doch einfach. Ich hab 0,5 und mein Ex auch 0,5. Bei alleinerziehend und alleinigem Sorgerecht an sich 1,0.
habe alleiniges sorgerecht von anfang an.
Dann ist es eigentlich klar, aber frag ihn mal. Musst das ja eh überall angeben denn dann hast Du auch 20 Kranktage ect.
Wenn du alleiniges Sorgerecht hast, müsstest du eigentlich KFB 1 haben. Sobald dir eine Lohnsteuerkarte zugeschickt wird, steht das da aber auch drauf. Die LSK 2 musst du allerdings selbst beantragen und das würde ich auch in jedem Fall an deiner Stelle machen. LG
danke! wenn ich den job bekomme, werd ich als erstes zum finanzamt gehen und das alles klären. LG
Nö, auch bei alleinigem Sorgerecht hat frau standardmässig nur 0,5 (ist bei mir der Fall). Sobald der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, kann er sich auch eine Geburtsurkunde besorgen und vorlegen. Einzig wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, kann man den ganzen Kinderfreibetrag für sich beantragen. Oder eventuell noch, wenn der Vater seinen freiwillig abtritt, aber das wird hier wohl nicht der Fall sein.
danke, ja das werd ich tun! ich hätte das so gar nicht gewußt, dachte das geht dann automatisch. es sind dann rund 30 euro netto mehr, immerhin was.
LG
auch dir vielen dank für die antwort. ja, ich habe mal ausgerechnet, dass das ca 4 euro netto mehr macht im monat, also wäre das jetzt nicht so wild, es sei denn, es gäbe dann probleme mit dem finanzamt. da mache ich mich dann nochmal vor ort kundig. LG
Automatisch läuft bei unserem Staat leider gar nichts - es sei denn, es ist zu seinen Gunsten. ;-) LG und alles Gute!
.
da hast du recht!;-)
danke, ich wünsche dir auch alles gute!
LG
ob man 1,0 oder 0,5 hat hängt doch nicht vom sorgerecht ab...er ist nun mal der vater,sorgerecht hin oder her...mir wurde gesagt (steuerberater) ich kann die 1,0 nur beantragen wenn ich nachweisen kann das er nicht zahlt
sorry
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