Elternforum Rund ums Baby

Lebenslauf

Lebenslauf

Kira75

Beitrag melden

Elternzeit im Lebenslauf erwähnen? z.B. man war von 1997 bis 2015 bei einer Firma beschäftigt, währenddessen war man 2 x in Elternzeit, muss man das erwähnen?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Ja, würde ich tun. Du gibst ja auch an, das du Kinder hast.


Kira75

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist die nächste Frage


Kira75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

und den Familienstand und Kinder, schreibt man das rein??


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Ja, natürlich. Ich habe außerdem noch geschrieben : Familienplanung : abgeschlossen.


dkteufelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

du musst es nicht angeben, weder den familienstand noch die kinder, WENN es für die arbeit nicht relevant ist, und nicht plötzlich kinderkrankentage oder sonstige "fehlzeiten" in anspruch genommen werden wollen, ich habe es immer angegeben.


Rosinchen78

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Soweit ich weiß muss man Familienstand und Kinder nicht mehr angeben, wenn man das nicht möchte (oder wenn man glaubt, dass es für die Stelle evtl. nicht von Vorteil ist). Ich persönlich würde vielleicht die Kinder nicht extra erwähnen aber die Elternzeit im Lebenslauf angeben. Ich bin aber kein Bewerbungsspezialist.... aber wenn sie dich im Gespärch fragen, verschweigst du deine Kinder ja auch nicht. Zur Familienplanung würde ich nie Anganben machen weder in der Bewerbung noch im Gespräch. Liegt aber auch daran, dass ich mir bei mir noch nicht so sicher bin..... wenn man 100 % überzeugt ist kann man es ja sagen, dass man fertig ist mit Kinderkriegen. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rosinchen78

Ich kann keine mehr kriegen, von daher


schildkröte0106

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Ich habe im Gespräch auch immer gesagt das die Betreuung der Kinder im Krankheitsfall abgesichert ist durch andere Familienmitglieder. LG


luna8

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Nein, musst du nicht unbedingt angeben. Das würde ich nur, um Fehlzeiten ( oder besser Lücken) zu erklären So warst du ja von 1997 bis 2015 in dem Unternehmen auf der Gehaltsliste.