Idamadita
Hallo, hab hier gerade ein wenig gestöbert, unten wurde was über "Landeserziehungsgeld" geschrieben, noch nie davon gehört. Kennt sich damit jemand aus ? Einkommensgrenzen Partner etc? Ich wohne in Baden-W. und bin gerade im ersten Elternzeitjahr. Da wir hier nur sehr schlechte Kinderbetreuungsmöglichkeiten haben, überlege ich, auch noch ein zweites Jahr Elternzeit zu nehmen. Danke.
http://www.familienservice.uni-freiburg.de/famfrstudium/finanzstud/laeg
Ich beantrage es! Einkommen ist egal, wichtig ist das Dein Kind zu Hause betreut wird! Ich will dann auf 400 Eurobasis arbeiten gehen. Beim 1. Kind sind es 150 Euro, beim 2. 200 Euro. Antrag kann ab dem 9. LM gestellt werden und geht ab dem 13.LM los.
ich lese auf der seite raus: Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: 1.380,00 Euro bei verheirateten oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Eltern mit einem Kind, 1.250 € bei Alleinerziehenden mit einem Kind. Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 230,00 Euro für jedes weitere Kind
Das steht bei uns nicht und wurde uns auch ganz anders gesagt!
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/abteilung3/referat32/infoblatt_thuererzg_st_011110.pdf Beim 1. Kind 150, beim 2. 200, beim 3. 250 und so weiter. Man darf das Kind dazu nicht in eine Einrichtung geben, wird es bis 5h betreut dann gibt es 75Euro weniger. Einkommen ist egal, da es ja darum geht das das Kind häuslich betreut wird. Auch im Antrag gibt es nix zum Einkommen etc...
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