Elternforum Rund ums Baby

kv....mal positiv

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Mitglied inaktiv

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ich hatte ihn letztens gefragt ob er sich am tornister beteiligen will.... und er ließ sich meine bankdaten geben guck ich grad auf konto hat der doch tatsächlich 150 euro überiwesen?! damit wäre der GANZE tornister PLUS zubehör bezahlt.... ich war und bin echt geplättet. und hab erstmal ne fette dankes sms geschrieben nur schade dass nich jeden monat was kommt. und wenns nur 50 euro wären. aber das is dennoch mehr als ich erwartet hätte!!!


mf4

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Das ist doch mal schön. Meine Kinder haben zwar einen sich-gut-kümmernden KV aber ich sehe weder Unterhalt noch sonst etwas finanzielles... da hört dann doch die Liebe auf. Seine Eltern haben die Ranzen bezahlt, meine Mum die Feier aber von ihm erwarte ich schon lange keinen einzigen € mehr.


Mitglied inaktiv

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besser spaet als nie, diese erleuchtung... achja, hab nicht mehr gelesen gehabt, wie war das date?


Mitglied inaktiv

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das war keine erleuchtung... das war nur auf meine bitte hin. das date war ok aber mehr auch nicht


MaMa3+1

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supi, nur hoffe ich für dich das dir das Amt das nicht anrechnet :o/


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaMa3+1

warum sollten sie? er muss dochn tornister haben und die sind nunmal so teuer?


mf4

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Das stimmt so nicht PK. Du kannst beim Amt Schulgeld beantragen, bekommst dann 70€ im Sommer. Mal eben 150€ auf dem Konto könnte sein, dass das dem Amt nicht gefällt. Ich halte es übrigens für unklug solche Dinge übers Konto abzuwickeln.


Mitglied inaktiv

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das koennen sie aber anrechnen, er darf dir im prinzip keine geldleistungen geben, koennte auf unterhalt angerechnet werden, wenn sie es rausfinden..... fuer schulsachen kannst du ja bildungsgutschein beantragen oder wie das hiess.


taram

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei Geldgeschenken von mehr als 50 Euro handelt es sich nach Ansicht des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) um Einkommen. Folglich dürfe eine solche Zuwendung bei der Berechnung des ALG II als bedarfsmindernd berücksichtigt werden (Az.: L 2 AS 248/09). Im Rechtsstreit forderte der Leistungsträger 510 Euro zurück, weil die drei Kinder der ALG II Bezieherin jenen Betrag von ihrer Großmutter als Weihnachts- und Geburtstagsgeschenk erhalten hatten. Die dagegen gerichtete Klage der Hilfebedürftigen hatte vor Gericht keinen Erfolg. Laut Urteilsbegründung seien die Geldeschenke der Großmutter nicht zweckbestimmt gewesen. Daher müssten sie als Einkommen gewertet werden. Lediglich 50 Euro pro Jahr und Kind seien anrechnungsfrei.


Schnuggel78

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und die wissen wollen woher du 150E hast.. Aber stimmt, wieso sollten sie bei PK nachfragen


desire

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

also schnell die 150 abheben gehen dann kann dir niemand was...ggg


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von mf4

genau so sehe ich das auch zumal du jetzt sicher öfter Kontouszüge rein reichen musst wegen deiner Arbeit oder ? denn wenn sie das sehen wird dir das angerechnet, ich habe mal gelesen das man selbst überwiesenes Geburtstagsgeld vorher anmelden muss :o/


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von desire

Das Amt hat Einsicht auf ihre Konten ob sie will oder nicht... Und dann müsste sie die 150€ trotzdem erklären


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von desire

desire, meinst jetzt im Ernst, daß das nicht auffällt?


desire

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

lol.... na dann sagt sie sie hats vom KV überwiesen bekommen und der bestätigt das alles tutti fertig.


MaMa3+1

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Antwort auf Beitrag von desire

lol trotzdem ist es Einkommen, selbst wenn es vom Heiligen Geist kommt


mf4

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Antwort auf Beitrag von desire

Die Buchung eines Guthabens verschwindet da durch doch nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

PK... du hättest deinem Ex verklickern sollen, dass sowas nicht übers Konto laufen darf. Das war leichtsinnig. In solchen Fällen ist nur bares wahres.


SaRaNi

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Antwort auf Beitrag von mf4

oder übers ein anderes konto, von pk's oma oder eltern. sowas weiß ja sogar ich, als nicht h4-empfänger. dachte, wenn man h4 bekommt, weiß man sowas auf jeden fall.