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Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

Kündigung Elternzeit wegen Mutterschutz

DortmundLady124

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Hallo zusammen, ich möchte gerne einen Formfehler vermeiden, deshalb wäre es super, wenn mir jemand helfen könnte. Mein neuer Mutterschutz beginnt am 15. September. Momentan bin ich in Elternzeit und arbeite im Rahmen dessen in Teilzeit (bzw. bin gerade im BV). Im Hintergrund habe ich noch einen Vollzeitvertrag. Was schreibe ich genau an den Arbeitgeber? Hiermit möchte ich gerne die Elternzeit zum 14. September 2021 kündigen. (?) Muss ich erwähnen, dass ich in diesem Zuge auch die Teilzeittätigkeit kündige? Vielen Dank :)


User-1721931601

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Hallo, du schreibst in einem formlosen Brief, dass du deine Elternzeit für Kind 1 für den Mutterschutz von Kind 2 unterbrichst. Elternzeit teilst du deinem AG ja auch nur mit, du musst es nicht beantragen. Am besten schreibst du dann gleich dazu, wie du die Elternzeit danach für die nächsten zwei Jahre planst. Dir steht nämlich anschließend auch noch die restliche Elternzeit von Kind 1 zu. Ich war bei K1 20 Monate bis zum Mutterschutz von K2 in Elternzeit, war dann zwei Jahre in Elternzeit für K2 und hänge jetzt erstmal die restliche Elternzeit von K1 hinten dran bevor es dann mit dem einem Jahr von K2 wieder weitergeht, oder durch eine eventuelle Nr 3 unterbrochen wird. So bekommt man immer vollen Mutterschutz und die Garantie auf die alte Vollzeitstelle. Es sollte im Brief aber nicht so aussehen, als würdest du die Elternzeit komplett beenden. Unterbrechen ist da ein ganz gutes Wort. Man muss auch einen gewissen Teil der Elternzeit in den ersten 2 (?) Jahren genommen haben, der verfällt sonst. Den Rest kann man bis zum 6. o. 7. LJ nehmen. VG


MamaausM

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Antwort auf Beitrag von DortmundLady124

Du schreibst dem ag , dass du zum 14.09. deine Elternzeit von Kind xxx beendet um in Mutterschutz für Kind 2 zu gehen. Dann bittest du um Übertragung der restlichen Elternzeit von Kind 1 auf einen späteren Zeitpunkt. Gleichzeitig müsste der Teilzeitvertrag beendet sein, wenn er nur auf die Elternzeit begrenzt war. Nach Geburt meldest du erst mal 2 Jahre Elternzeit für Kind 2 und dann fristgerecht den Rest von kind1. So kann der AG einer evtl Verlängerung der ez nicht widersprechen Dann bekommst du den AG Anteil und von der KK Mutterschaftsgeld nach Vollzeit Vertrag.