Joni76
Mann und Frau heiraten. Mann meldet das aber nicht bei der KK, so dass die Frau weiterhin bei einer anderen KK versichert ist. Dann wird die Frau in der SS arbeitslos und geht mit ALGI in den MuSchutz. Jetzt ist das Kind auf der Welt und die Frau 2 Jahre in Elternzeit.
Also zahlt ja das Arb.amt ihre KK-Beiträge oder? Ist das rechtens? Hätte nicht der Mann sie in seine KV mit aufnehmen müssen? Nicht dass das Arb.amt irgendwann die Beiträge zurückfordert?
Versteht Ihr mich ![]()
Ich würde mich an die KK wenden! Wir sind in der gleichen KK für den Fall der Fälle und die Hochzeit haben wir auch gleich gemeldet(geht ja nicht anders wegen neuem Namen etc. Die Kinder laufen beide auf mich(somit werden die Beiträge für sie vom jeweils Zuständigen ja auch mitübernommen).
Also bei ALG2 ist es so das speziell nachgefragt wird ob man die Person familienversichern kann. Obs bei ALG1 auch so ist ![]()
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