Keksraupe
Hallo liebe RUB Gemeinde Wenn ein Kind aus psychischen und sozialen Gründen auf eine bestimmte Schule gehen muss, und dort mit I kraft die Chance auf einen Hauptschulabschluss hat (aktuell 8. Klasse, 15 Jahre alt) die Fahrt für ihn mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber nicht zu bewerkstelligen ist (2x umsteigen, 2 1/2 Stunden einfache Fahrt, Schulbeginn 7.45 er müsste also um 5.05Uhr den Bus nehmen! Er hat Angst vor zu viele fremden Menschen) kann man ja irgendwo beantragen dass er abgeholt wird Wo beantragt man das, wie heißt diese Beförderungsart genau, und wer beantragt es? Eltern, Schule, Jugendamt? Meine Freundin weiß nicht mehr weiter und ich kenne mich auf dem Gebiet auch nicht so gut aus
Ich würde mal im Sekretariat der Schule nachfragen. Zumindest bei uns gibt es da von der Gemeinde Anträge zur Kostenübernahme. Aber ob das in diesem Fall übernommen wird kann ich nicht sagen.
Ja das geht. Dazu brauchst du als 1. Ein attest vom juhendärztlichem Dienst. Den Antrag zur Kostenübernahme stellst du beim zuständigen Landratsamt /Jugendamt. Hier nennt sich die Stelle " schülerbeförderung" es ist hier der selbe Antrag wie für den Bus. Aber du musst eben Taxi ankreuzen und das der Schulweg mehr als 3km beträgt.
Hier kommen auch Kinder mit dem Taxi zur Förderschule . Wie das mit der Bezahlung ist weis ich nicht. Denke aber, dass das auf jedenfall bezuschusst wird. Liebe Grüße Claudia
Normalerweise wird das übernommen. War zumindest bei meinen Kindern so, wir wohnen in Niedersachsen. Dafür rufst du auf der Gemeinde an und lässt dich mit der Abteilung für "Schülerbeförderung" verbinden.
Ohje ohje. Ich kann da keine Hoffnung machen. (Ba-Wü) Bei uns wäre das Landratsamt zuständig, Amt für Soziales und Versorgung (Sachgebiet xy) bzw über die Stelle über die, die I-Kraft läuft ABER ab 10 Jahren bzw. Ab der 5. Klasse müssen sie mit den Öffentlichen Fahren. Mein Sohn war täglich über 12 Stunden unterwegs, hat nach einem halben Jahr die Schule gewechselt, da nicht mehr tragbar (hat seinen Frust in der Schule ausgelassen), meidet heute die vollen Schulbusse, fährt morgens 1 Stunde früher und wenn ich ihn nicht holen kann läuft er lieber 10km nach Hause, bevor er in den Vollen Bus steigt.
Danke für die vielen Antworten
Hallo, ich habe kürzlich in der Arbeit (Kindergarten) einen Fahrdienst via Taxi für ein Integrationskind beim Jugendamt beantragt. Ob für ein 15jähriges Kind bzw. Jugendlichen noch gezahlt wird, weiß ich allerdings nicht. LG, Philo
Oft ist es allerdings einfacher, wenn die Eltern fahren...
Hallo
Das ist mal wieder vom Bundesland abhängig. Und auch von der Schulform.
Wir wohnen in RLP.
Unsere Patenkind ist 14 J. und besucht die Förderschule. Da er mit den Öffentlichen 2 mal Umsteigen müsste und 1 1/2 bis 2 Stunden unterwegs wäre bekommt er die Schülerbeförderung bezahlt.
Das läuft wie bei unserem Sohn ( 7 J., noch Sprachförderschule) über die Kreisverwaltung.
Lg Mel
Das Thema ist etwas komplexer und je nach Bundesland unterschiedlich. Ob die Kosten übernommen werden hängt manchmal auch davon ab, ob er in die am nächsten gelegener Beschulungsmöglichkeit geht, ob er noch zum "Einzugsgebiet" dieser Schule gehört... Ob die Schule noch im gleichen Kreis/ Bundesamt liegt. Bei manchen Entscheidungen gehört viel Glück dazu, dass auch Ausnahmen möglich sind. Bei uns vor Ort gehört die Schülerbeförderung bei Kindern mit I-Status dazu, es sei denn sie wohnen fußläufig erreichbar. Lg Winterkind
Das ist überall anders geregelt. Ich würde beim zuständigen Schulamt anrufen oder in der Schule.
Meine Tochter wurde die ersten beiden Schuljahre via taxi zur Sprachförderklasse gebracht. Aber nur morgens und mittags. Später wegen Theater AG nicht. Mussten wir selbst organisieren. Dann später zur Sprachförderschule ging das ganze über das Bildungsministerium Saarland. Die haben dann einen Fahrdienst organisiert (5 Kinder pro Bus, mehrere Dörfer) Jetzt ist sie i-kind und wir müssten selber die Bus-Fahrkarte bezahlen. Müssten deshalb, weil sie kostenlos Bus fahren wegen ihrem Schwerbehindertenausweis. Hier ist es in der Förderschule Lernen so das bis Klasse 7 per taxi transportiert wird und den Klassen drüber das Ticket für Öffentliche Verkehrsmittel bezahlt wird.
bei uns hatte die Krankenkasse einen Teil bezahlt, ist aber schon etliche Jahre her
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