Elternforum Rund ums Baby

Kinderkranktage

Kinderkranktage

Kira75

Beitrag melden

Jedes Elternteil bekommt ja 10 Tage im Jahr......, wenn das Kind krank ist und Betreuung braucht, bekommt man vom Arzt diese Krankmeldung, die man beim Arbeitgeber abgibt. Muss man die Rückseite ausfüllen? Bekommt man für die Zeit volles Gehalt, oder nur die 75 %? ...und von wem, von der Krankenkasse, oder? Zählen die Tage beim Arbeitgeber dann so, als wenn das Elternteil krank ist?


skr

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

falsch, die ausgefüllte krankmeldung bekommt die kk, der arbeitgeber kopie der vorderseite


RM-

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

du bekommst eine AU fürs kind abgeben beim AG die machen sich eine kopie du füllst das original aus und schickst es zur KK diese tage werden die dann von der KK voll oder zu 80% ? bezahlt und nein- DU selbst wars nie krank- diese tage werden nicht gelistet


skr

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von RM-

zählt nicht wie selber krank


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

Ich meine, bei Angestellten zahlt das die Krankenkasse....bei einem kranken Kind, und auch nicht das volle Gehalt. Wenn du jetzt krank wärst, würdest du ja die ersten 6 Wochen dein normlales Gehalt bekommen und danach dann dieses Krankengeld (oder wie sich das nennt), bei Kindern wird das m.E. sofort gezahlt. Aber sicher bin ich mir nicht, das es bei beamten anders ist.


keks79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

wie skr schrieb. Du bekommst die 75%, für Deinen AG ist es wie unbezahlter Urlaub.


Kira75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

wir haben den Schein beim Arbeitgeber abgegeben (von meinem Mann), müssen wir dann wohl wiederholen. ...und die sagten auch, die Tage zählen so, als wenn er krank gewesen wäre Danke für eure Infos, ist das erste Mal :) kenn mich ja nicht mal aus wie es läuft, wenn ich selbst krankgeschrieben wäre, war es noch nie :))


skr

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

da mags anders ein


Kira75

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von skr

Deutschland/Baden-Württemberg


skr

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

na dann weisste ja bescheid


keks79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kira75

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html Das ist die Anspruchsgrundlage, da steht das soweit auch drin, was Du wissen wolltest.