Maddll123
Ich habe letztens schon mal vorbereitend den Kindergeldantrag für mein 1. Kind was in einigen Wochen geboren wird ausgefüllt und war über den Punkt Behörde verwundert. Manche Behörden sind noch für das Kindergeld zuständig und nicht die Familienkasse. Nun arbeite ich in einer Stadtverwaltung bei der diese das Kindergeld überweist. Kenne die Bearbeiterin auch weil ich dort als Azubi war. Ich will aber eigentlich woanders hin evtl. gehen nach der Elternzeit. Im Falle das Falles müsste ich ja dann dies wieder umändern usw. Wäre da nicht einfacher mein Freund beantragt das Kindergeld!? Vaterschaft wurde anerkannt.
Bei uns konnt man sich das aussuchen, ob der Arbeitgeber oder die Familienkasse bei Angestellten. Mittlerweile ist es für die Arbeitgeber eine freiwillige Aufgabe und meiner hat es abgegeben. Ich wurde automatisch an die Familienkasse weiter gegeben. Für mich war es nie eine Frage, selber die kindergeldberechtigte Person zu sein. Habe zu viele Frauen erlebt, die nach einer Trennung Schwierigkeiten hatten, weil der Mann das Kindergeld erstmal behalten hat nach einer Trennung.
Ist das den noch aktuell so bei euch? Die Auszahlung des Kindergeld wurde/wird reformiert das nur noch die Familienkassen der BA zuständig sind. Wir hatten das erst auch so über den AG meines Mannes und den Wechsel schon hinter uns. https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform Selbst wenn nicht, welche Schwierigkeiten erwartest du bei einem Job-Wechsel? Das sind Routine-Vorgänge.
Ich würde selbst das Kindergeld beantragen: Manche Besoldungen / Gehälter sehen einen Familienzuschlag vor. Voraussetzung ist häufig, dass dieser Person das Kindergeld ausgezahlt wird. Bei der Beihilfe gibt es ggf. ebenfalls Vergünstigungen für den Kindergeldbezieher. Bei uns ist sogar die Regelarbeitszeit für Kindergeldbezieher reduziert. Außerdem müsstest Dumim Fall der Trennung hinter Deinem dann Ex hinterherlaufen, dass Du das Kindergeld auf Dich ändern darfst. Ich weiß nicht, ob ggf. etwas davon auf Dich zutrifft....
Ich habe die ersten drei Monate Kindergeld von meinem Arbeitgeber erhalten. Dann wurde es an die Familienkasse abgegeben. Ich musste nichts einreichen oder anderweitig beantragen. Das ging alles ganz von alleine.
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