Kathleen2611
darf man???die gehn bei uns grad in der schule um,haben schon ziemlich viele kinder welche und meine grosse jetzt auch
Bei uns sah ich schon Kinder mit Läusen also wurden sie nicht heimgeschickt... in der Kita wurde man angerufen und musste das Kind abholen.
damit alle welche bekommen was ist denn das für eine frage ???????????
Wenn man Läuse gesichtet hat, sofort behandeln. Am nächsten Tag darf das Kind wieder in die Schule.
natürlich darf man nicht mit läusen in die schule
ne würde ich nicht machen. Zum Arzt gehen. Was verschreiben lassen.
haben ja schon was drauf am freitag,kann sie doch aber nicht zuhause lassen ehe die alle wegsind,das würde sicher 1woche dauern
wenn du die haare am freitag behandelt hast, darf sie morgen wieder in die schule!!!!!!
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... bitte erkundige dich doch noch mal beim gesundheitsamt was zu tun ist. bettwäsche, handtücher, kindersitze, teppich .... nicht vergessen !!!!!!!!!!!!!
Was ist das überhaupt für eine Frage???? Und da wundert man sich, dass die Läuse-Epedemien in den Schulen gar nicht mehr aufhören *Kopf schüttel* Dann bleibt sie notfalls halt eine Woche zu Hause -- wo ist das Problem? Bei ordentlicher Behandlung sollte es aber auch nach der Behandlung keine lebenden Läuse mehr geben und die Nissen muss man halt mühsam einzeln rausziehen. Das dauert lange und macht keinen Spass, aber es hilft ja nix.
... wenn noch lebende vorhanden sind dann nicht!!
ja hab schon alles gewaschen
Wenn man die Haare mit einem Mittel behandelt hat, sind alle bis dahin lebenden Tierchen tot und die Nissen werden nachbehandelt nach ein paar Tagen. Nissen, die mehr als 1cm von der Kopofhaut weg sitzen, sind tot!
nee eben nicht tot,hab das zeug freitag drauf und nach der behandlung von fast 45min,hab ich 8lebende runter und auch gestern und heut jeweils 4
oh mein gott welches zeugs hattest du denn? bei meiner tochter hab ich nach Goldgeist auch noch 2 lebende gefunden am nä. Tag Mit Infectoperdicul war dann alles supi
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ja goldgeist
Dann kann sie auch nicht in die Schule wenn du heute noch lebende gefunden hast. Normal schon nach der Behandlung, aber unter der Vorrausetzung das ordentlich behandelt und ausgekämmt wurde, also nix mehr lebendes da ist.
hab jede strähne einzeln gemacht und die nissen gehn da überhaupt nicht raus,die sind so eng an den haaren dran,lassen sich nur mit den fingernägeln abziehn
dann musst du sie eben mit den fingernägeln rausziehen. hilft ja alles nix, die viecher müssen ja weg.
Goldgeist ist der letzte Mist. Hol dir morgen NydaN oder Infectopedicul
ja mach ich ja schon 5mal am tag
bei 60° kuscheltiere, teppich, autositze... einfrieren, mit dampfreiniger reinigen ... ansonsten wirst du immer ein neues lausproblem haben.
Hallo, das hatten wir auch von der Apotheke bekommen, das wirkt nicht mehr!!! Nimm am besten Nyda. Das ist super!!! Nach 1 Std. kannst du anfangen die Nissen auszukämmen. LG
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http://www.pediculosis-gesellschaft.de/html/haufige_fragen.html#ifsg Dürfen Kinder mit Kopfläusen in die Schule oder den Kindergarten? Diese und die drei nachfolgenden Fragen regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ergänzt wird die gesetzliche Regelung durch Emfpehlungen des Robert Koch Instituts (RKI). In §34(1) IfSG heißt es: Personen, die an (hier kommt eine Liste ernstzunehmender Krankheiten) erkrankt ... oder die verlaust sind, dürfen in ... Gemeinschaftseinrichtungen keine ... Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, .... Satz 1 gilt entsprechend für die ... Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die ... Räume (der Gemeinschaftseinrichtung) nicht betreten, ... und an Veranstaltungen ... nicht teilnehmen dürfen. Aha, wer Kopfläuse hat, darf in Gemeinschaftseinrichtungen - das sind nach §33 IfSG insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime, Ferienlager - nicht arbeiten und nicht betreut werden und auch nicht zum Laternenfest gehen. In §34(5) IfSG ist geregelt, dass infizierte Personen oder deren Eltern der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich Mitteilung machen müssen, wenn ein Kopflausbefall eintritt. Und die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über diese Pflicht zu belehren. Deswegen bekommen Sie zur Begrüssung üblicherweise ein (wegen des häufigen Fotokopierens schwer lesbares) Merkblatt, in dem neben Pest und Cholera irgendwo auch Kopfläuse erwähnt werden.
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Du kannst dein Kind so nicht in die Schule schicken, das ist ja unverantwortlich. Andere Kinder werden angesteckt und dann wundert man sich, das man das nicht in den Griff bekommt. Solange du noch Nissen und Läuse findest, auf keinen Fall. Hier muss man auch ein Attest vorlegen, das das Kind läusefrei ist. LG
sorry ich kriege bzw. habe so einen hals - kind mit läusen in die schule schicken - das ist absolut grob fahrlässig und gefährdet andere kinder bzw. dann bekommt man das nie in griff - ein absolutes no go wie kann man überhaupt auf die gedanken kommen ??? habt ihr keine schreiben bekommen von der schule wie vorzugehen ist und wie man sich verhalten soll ??? bestimmt nicht so !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo, bei uns (Berlin) ist es so das man erst wieder mit einer Bescheinigung in die Schule darf, die besagt das man Nissen- und Läusefrei ist. Es gibt immer Fälle wo Kinder mal fehlen und dann MD hatten, weil es immer noch peinlich ist, wenn einen die Tierchen erwischen. LG Snow