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Kennt sich jemand mit Wohngeld aus?

Kennt sich jemand mit Wohngeld aus?

MissRanya

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Es geht darum,ob das Elterngeld aus dem VORJAHR angerechnet werden darf?


allwa

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

Schreib mir mal bitte die näheren Umstände.. wann beantragt, welcher Berechnungszeitraum. Vllt über pn. Im Prinzip wenn kein Elterngeld mehr bezogen wird und jetzt der Antrag gestellt wurde, darf es auch nicht angerechnet werden.


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von allwa

Danke. Hab dir eine PN geschickt


Astrid

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

...wieso man solche Detail-Fragen nicht einfach bei einem kurzen Telefonat mit der Wohngeldstelle klärt. Man kann nicht alles übers Internet oder die Hilfe von Laien klären! Vor allem bei so wichtigen Dingen sollte man schonmal kurz den Fachmann fragen! Geh' davon aus, dass bei der Wohngeldstelle vielleicht manchmal nicht toll beraten wird, es wird aber auch nicht gelogen. Du darfst zu den Publikumszeiten einfach hingehen oder auch anrufen! LG


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von allwa

Und sie sagte mir,sie wüsste es nicht. Toll,dass eine Fachkraft es also nicht weiß,aber die Behauptung einfach mal in den Raum wirft. Da die "Fachfrau" mir also nicht helfen konnte,frage ich hier mal nach. Kann ja durchaus sein, dass jemand Erfahrung damit hatte und mir als Laie eine Antwort geben kann.


sara31

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Antwort auf Beitrag von MissRanya

gerade wenns komplizierter wird, machen die Fehler. im Prinzip darf nur das Einkommen der letzten drei Monate angerechnet werden. es gibt in Städten Beratungsstellen (awo Caritas usw), die dich da beraten können und den Bescheid prüfen. ...


Narni@

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Antwort auf Beitrag von sara31

Du hast einen Freibetrag von 300€ . Kann man bei Google nachlesen.


MissRanya

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Antwort auf Beitrag von sara31

Aber ich bekomme doch kein Elterngeld, wieso sollte es dann mit berechnet werden??


allwa

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Antwort auf Beitrag von sara31

Wenn es sich um stark schwankende Gehälter handelt, dürfen die Gehälter auch länger rückwirkend geprüft werden, bis zu einem Jahr. Die letzten 3 Monate dürfen nur dann angenommen werden, wenn dieses Einkommen auch aktuell ist. Man darf kein Einkommen anrechnen das nicht vorhanden ist. Das ist schlichtweg falsch. Man darf kein Elterngeld anrechnen wenn dieses nach bei Antragsstellung schon nicht mehr bezogen wird.