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Kennt sich jemand mit P Konten aus?

Kennt sich jemand mit P Konten aus?

Suechen

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Eine Freundin hat ein P Konto (Pfändungsschutzkonto), 2 Kinder, Freibetrag bei etwa 1500 Euro monatlich. (Kommt nie über diesen hinaus) und ist das Konto trotzdem dicht, durch den Feiertag erreicht man ja die Sparkasse nicht. Darf das Konto trotzdem gepfändet sein? Kann zB. die Stadtkasse trotzdem das Konto pfänden, obwohl man dieses P Konto hat??? Vielleicht kann hier jemand helfen, wäre klasse!


susafi

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Antwort auf Beitrag von Suechen

Gibt es wirklich ein P Konto? Dann könnte sich das ja jeder zulegen und Unfug treiben. Kann ich mir nicht vorstellen... ich denke man kann jedes Konto pfänden (auch dieses) sie hat ja nur diesen Freibetrag bis 1500 €, den wird sie sich auch bar abholen können... aber das Konto, könnte trotzdem gepfändet sein, wenn sie denn Schulden hat und mit den Gläubigern nicht in Kontakt getreten ist... im Endeffekt hat jeder einen Freibetrag der nicht gepfändet werden darf...


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ja, es gibt ein P-Konto und es darf nicht gepfändet werden. Also soweit ich das weiß. Dann bekommt man auch wieder eine Geldkarte zum abholen am Bankautomat.


taram

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Eigentlich darf das Konto wirklich nicht gepändet werden, dafür wurde es ja eingerichtet


mozipan

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Ein P-Konto zu haben ist noch "schlimmer" als nur negative Schufa. Neue Mietwohnungen und ähnliches können mit P-Konto zum argen Problem werden. Keiner mach freiwillig Geschäfte mit einem P-Konto-Inhaber. Aus Spass um Schindluder zu treiben, tutsich keiner ein P-Konto an. Und: Natürlich kann ein P-Konto auch gepfändet werden, nur ist ein P-Konto dann nicht völlig gesperrt (im gegensatz zu einem normalen Giro-K., dass bei Pfändung total stillgelegt ist) und der Freibetrag darf nicht gepfändet werden, sondern nur was darüber hinaus auf dem Konto eingeht. Also in vorliegendem Fall jeder Euro über die 1.500 hinaus. Über den Freibetrag kann der Kontoinhaber frei verfügen (abheben, Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten etc. pp.)


.mms.

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Antwort auf Beitrag von susafi

man kann trotzdem eine pfändung bekommen, die schulden sind doch dadurch nicht weg


susafi

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Antwort auf Beitrag von mozipan

habe es im Google nachgelesen... es kann gepfändet werden bis zu dem Betrag (1500€) aber man kann halt überweisen, Geld holen usw. ich habe davon noch nie was gehört


taram

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Antwort auf Beitrag von .mms.

Hm, warum sollte man mit einem Vermieter oder ähnlichem Probelme beim P-Konto haben? Bin bei der Commerzbank und kann online machen und an den Automaten gehen.