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Kennt sich damit jemand aus ?

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Kennt sich damit jemand aus ?

Babybauch1993

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Ich bekomme Momentan Unterhaltsvorschuss, das sind 92 € weniger wie der Unterhalt, jetzt würde ich dafür Alg 2 bekommen. Habe es die ersten 10 Monate also bis jetzt nicht beantragt weil ich nicht dachte das sich das so lange zieht bis ich Unterhalt bekomme. Habe mich dafür entschieden es doch zu beantragen weil mein EX eine Neue Ausbildung macht und er zu wenig verdient um den Unterhalt zahlen zu können und ich mir gedacht habe ich kann ja nicht noch 2 Jahre auf den vollen Unterhalt warten. hat jemand vielleicht Erfahrung damit wie man des beantragen muss ??


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Hat dein Ex vor der Ausbildung den vollen Unterhalt gezahlt und dann hat sich durch die Ausbildung sein Einkommen reduziert?


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Beim Jugendamt anrufen, die verauslagen den vorerst.


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Er hat den Unterhalt nicht bezahlt hat auch alles gedauert (1 mal hat er bezahlt in dem Monat vor der Ausbildung) was heißt das ich habe mit dem Jugendamt telefoniert und die fragt mich immer ob ich beim Arbeitsamt das Geld beantragt habe. Mehr nicht aber das was du geschrieben hast "verauslagen" hat sie vohin auch gesagt das heißt ??


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Also, wenn er sein Einkommen durch die Ausbildung reduziert hat dann geht das nicht so einfach. Er hat durch die Unterhaltspflicht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt? Geh dorthin und lass dich beraten. Wenn nicht, richte eine Beistandschaft ein.


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Habe ich schon sie hat das mir so erklärt das weil er auf einmal wirklich wenig verdient kann er nicht zahlen er muss einen Betrag haben zum Leben. und er muss trotzdem alles nachzahlen was er jetzt nicht bezahlt. solage bekomme ich den Unterhaltsvorschuss.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Babybauch1993

Du bist falsch informiert worden, deine Beistandschaft taugt nichts. Er unterliegt der Unterhaltspflicht, hat sein Einkommen vorsätzlich reduziert trotzdem er eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat. Ich würde einen Anwalt aufsuchen.


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von Pamo

ohje ich kenne mich null aus :( mein ex meinte auch immer das sie mehr zu ihm hält aus zu unserem Kind -.- toll für was hat man dann sowas ?