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@Katrin-Japan

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pulsiva

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sorry ich habe deine frage wegen der autosteuer gerade erst gelesen,hatte mich gestern abend ausgeklingt vom rub.ich wohne nicht in deutschland,sondern in österreich,deshalb kann ich dir für deutschl. nichts sagen wegen steuern. für unseren hilux haben wir eine zulassung als nutzfahrzeug(fast so wie lkw anzusehen) deshalb bezahlen wir dafür keine steuern.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Mensch hat es wirklich so lange gedauert das alles zu googeln?


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

bin gerade erst ins rub rein so viel zeit wie du habe ich nicht.war erst arbeiten und nun mittagessen kochen und haushalt. bin auch schon wieder weg.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

Das mache ich alles nebenbei...nur kein Neid! Wenn Du möchtest, erkläre ich Dir gerne mal per PN wie man das alles unter einen Hut bekommt!?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

unter was fällt dein auto dann? Ausnahmen von der Steuerpflicht Kraftfahrzeuge, die für den Bund oder eine andere Gebietskörperschaft zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache oder der Justizwache bestimmt sind, sowie Heeresfahrzeuge; Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für die Feuerwehr, für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen bestimmt sind (für die Inanspruchnahme der Befreiung ist in erster Linie die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung maßgebend, auch der Bescheid über die Verwendung eines Blaulichtes - § 20 Abs. 5 KFG - kann als Beweis dienen; vgl. SWK 1996, 160); Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder mit Überstellungskennzeichen benützt werden; Omnibusse sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend im Mietwagen oder Taxigewerbe verwendet werden; Invalidenkraftfahrzeuge; Krafträder, deren Hubraum 100 Kubikzentimeter nicht übersteigt; Zugmaschinen und Motorkarren, die ausschließlich oder vorwiegend in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden und ausschließlich von jenen gezogene Anhänger; kraftfahrrechtlich als selbstfahrende Arbeitsmaschine und als Anhänger-Arbeitsmaschine genehmigte Fahrzeuge; Kraftfahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden; Kraftfahrzeuge, für die der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln bei der zuständigen Behörde hinterlegt werden, bei Fahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen, bei anderen Fahrzeugen für einen Zeitraum von mindestens 45 Tagen; Kraftfahrzeuge von Personen, denen eine Steuerbefreiung auf Grund von Staatsverträgen, Gegenseitigkeitserklärungen oder sonst nach den Grundsätzen des zwischenstaatlichen Steuerrechtes zukommt oder auf Grund tatsächlich gewährter Gegenseitigkeit zuerkannt wird; Kraftfahrzeuge, die für Körperbehinderte zugelassen sind und von diesen infolge körperlicher Schädigung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden müssen, Anhänger, die für die Beförderung von Schienenfahrzeugen auf der Straße eingerichtet sind und ausschließlich dafür verwendet werden; in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in dem Kalendermonat, in welchem diese ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern von mindestens 20 Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet werden. Ein Vor- oder Nachlaufverkehr liegt nur dann vor, wenn der von der Be- oder Entladestelle nächstgelegene, technisch geeignete inländische Ver- oder Entladebahnhof benützt wird.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

ich habe auch so ne ähnliche Auflistung gefunden: http://www.dietransporteure.at/index.php?id=159 etwas nach unten scrollen! LG


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

da fehlen noch etliche zusatzregelungen,aber da du so gut bescheid weißt: §2u§7


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

von was? bitte komplette angaben des gesetzes


ösitina

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

is nen scherz jetzt oder?? das glaube ich dir nicht dass DEIN Auto steuerfrei ist...es gibt zwar befreiungen aber dein fhrzeug fällt da nicht drunter


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ich glaube das auch nicht . . . LG


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

doch doch das geht schon, aber trotz alledessen ist es nicht steuerbefreit.. mein Onkel hat auch ein Auto als Nutzfahrzeug (Firmenwagen) eben so zugelassen wie sie behauptet, er zahlt aber trotzdem seine Steuern.. Lügen sollte man halt können... Das nächste mal soll sie halt ein Land nehmen wo keiner wohnt und keiner eine Ahnung von den Gesetzen hat


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Solange wir mitspielen wird sie mit immer neuen Märchen ankommen. Wir wissen dass sie lügt.Sie weiß dass wir wissen das sie lügt.


Baghira2011

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Antwort auf Beitrag von ösitina

. . . eben, du musst es ja wissen, als Österreicherin . . . Gesetze kann man ergoogeln! *gg LG


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Baghira2011

Nur doof, dass halt nicht alles zu ergoogeln ist


ösitina

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

du hast recht, ich habe mich eben hinreissen lssen


sojamama

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Antwort auf Beitrag von pulsiva

dass einige Fahrzeuge ein Verlängerungsteil für die Ladefläche bekommen, dann zählen sie als LKW und somit fallen sie anders in Steuer und Versicherung. Da wurde Neuwägen importiert, die bekamen dann eben diverse Umbauten, ganz offiziell und dann wurden die ausgeliefert in die Autohäuser. Vielleicht meint sie sowass? melli


ösitina

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Antwort auf Beitrag von sojamama

Glubst Du ernsthaft der Stat lässt sich sowas lukratives wie ne Autosteuer entgehen? Davon abgesehen sind die Steuern für sogenannte als LKW zugelassene Fahrzeuge höher als für die eines normalen Fhrzeuges. abgesehen dvon dss pulsiva eh bloß lügt


sojamama

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Entgehen nicht, das ist klar. Aber die Zulassung für Nutzfahrzeuge ist doch anders geregelt so meine ich. Ich kenne mich da nicht aus. Wir fahren zwei Fahrzeuge auf Saisonkennzeichen alle anderen eben normal das ganze Jahr. Nutzfahrzeuge für Landwirtschaft o.ä. haben wir nicht. Wer hier lügt oder sonstwas, da kenne ich mich erst recht nicht aus, das verfolge ich nicht weiter melli


ösitina

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Antwort auf Beitrag von sojamama

pulsiva kommt aber angeblich aus Österreich,und es lohnt nicht drüber zu diskutieren weils eh gelogen ist


sojamama

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Antwort auf Beitrag von ösitina

das habe wohl überlesen... dann lohnt jegliche Diskussion nicht, da hast Du recht...