Riinaa
Hallo Zusammen! Ich hätte eine Frage an euch. Ich bin bis Ende August 2023 noch in Karenz und muss meinen Kleinen (18 Monate) jetzt schon um einen Platz für die Kleinkindgruppe im September 2023 anmelden, damit man eben einen Platz bekommt, falls man nach der Karenz wieder arbeitet. Ich arbeite nebenbei auch geringfügig bei meinem Arbeitgeber und habe mit ihm über den Wiedereinstieg nach der Karenz gesprochen. Jedoch möchten wir gerne ein zweites Kind und mein Wunsch ist es dieses Jahr wieder schwanger zu werden. Ich frage mich daher, sollte ich während/nach der Karenzzeit schwanger werden, wie das danach abläuft mit dem Arbeitgeber und der Gebietskrankenkasse? Verlängert sich mein Schutz? Bin ich wieder in Mutterschutz? Ich bin aus Österreich, aber denke in Deutschland ist das auch ähnlich?! Hoffe, jemand hat das gleiche gehabt. Danke für eure Antworten! Liebe Grüße Rina
Hallo! Ich bin fast in derselben Situation, ebenfalls aus Österreich, muss ab Mitte August wieder arbeiten, wenn unser Kleiner 2 Jahre alt ist und ein zweites Kind ist auch für dieses Jahr geplant. Muss sagen, dass ich mich noch nicht so genau informiert habe, aber soweit ich weiß, gibt es den Mutterschutz dann schon wieder (also die 8 Wochen vor der Geburt), allerdings wird kein Wochengeld gezahlt, wenn man dazwischen nicht- ich glaub mind. 3 Monate- wieder gearbeitet hat. Wie das mit geringfügiger Beschäftigung aussieht, weiß ich jetzt nicht. Auch für die Anspruchnahme des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld muss man ja vorher wieder einen gewissen Zeitraum gearbeitet haben, sonst bleiben nur die Pauschalvarianten. Vllt hilft dir diese Seite weiter https://www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/ziel/131016187/DE/#tb14 Sonst sollte auch die Arbeiterkammer gute Infos haben. Ich weiß es zwar nicht- aber was ich so hier so hin und wieder gelesen und mitbekommen habe, dürfte die Situation in Deutschland schon anders sein als bei uns in Österreich. Vllt meldet sich ja noch jemand, der es genauer weiß. Ich lese auf jeden Fall mit Lg
Danke für deine Infos! :-) Bekommt man dann überhaupt kein Geld, wenn man mit dem 2. Kind schwanger ist? Es ist also nicht blöd, wenn ich bei der AK dieses Thema anspreche? Dann ruf ich da mal an. Lg
Kinderbetreuungsgeld bekommst du schon, allerdings kann es sein, dass du das einkommensabhängige nicht in Anspruch nehmen kannst, weil es sich auch nicht auszahlen würde. Nein, die bei der Arbeiterkammer sind ja genau für solche Fragen da. Wo wohnst du denn genau und was machst du beruflich? Kannst mir auch gerne per PN schreiben. Vllt kann man sich dann auch etwas austauschen.
Danke, habe dir geschrieben :-)
Hallo, Ich bin auch aus Ö. Ich wurde nach 1 Jahr wieder schwanger, also noch während der Karenz. Wochengeld habe ich bekommen (aber vom Dienstgeber, glaube das ist nur bei Lehrerinnen so). Ich konnte zwar das Einkommensabhängige KBG wählen, aber musste dann um "Aufstockung auf den Mindestbetrag" (keine Ahnung mehr wie das hieß) ansuchen. War bei uns wichtig, weil ich nur 2 Monate KBG bezogen habe und dann mein Mann (der ja durch das einkommensabhängige viel mehr bekommt). Allerdings muss ich gestehen, ich verstehe deine Frage nicht ganz. Kann dir nur sagen, was (meines Wissens) die Rechtslage ist: Für das Wochengeld (und danach das einkommensabhängige KBG) zählen die 3 Kalendermonate VOR Beginn des Mutterschutzes. Dh wenn der ET zB der 17.7.24 ist, dann beginnt der Mutterschutz ca am 17.5.24 und für die Berechnung zählen dann April, März und Februar. In den Monaten ist es natürlich günstig, wenn du Vollzeit arbeitest (weil du dann wieder die höchste Summe für Wochengeld und KBG rauskriegst). Du kannst eKBG beantragen, auch wenn du davor gar nicht gearbeitet hast, sofern du in Elternkarenz warst (und nicht aus anderen Gründen freigestellt). Du bist sobald du wieder arbeitest versichert (wo du halt immer versichert warst) und das gilt dann wieder solange du KBG beziehst. Wenn es jetzt rein um das Geld geht wäre es also sinnvoll zwischen Start des Mutterschutzes und Ende der Karenz zumindest 3 Monate vergehen zu lassen. Also September, Oktober, November arbeiten und ET dementsprechend frühestens Anfang Februar.
Okay, verstehe. Danke für deine Infos. Ich habe 2 Jahre Karenz genommen, also die pauschale. Muss mal bei der AK nachfragen, damit ich es genau weiß.
2 Jahre in Karenz war ich auch (bzw wäre ich gewesen, wenn nicht die kleine gekommen wäre), dennoch eKBG. KBG und Karenz laufen (bzw können laufen) relativ unabhängig voneinander, auch wenn das die meisten nicht wissen...
Mit dem Arbeitgeber läuft alles so ab wie bei deinem ersten Kind: du meldest die Schwangerschaft beim AG mit der Bestätigung vom Gyn. Und dann beginnt das große Rechnen.. Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor ET Das Wochengeld, das du während des Mutterschutzes erhältst, errechnet sich glaube ich anhand deines Einkommens in den 3 Monaten vor Beginn Mutterschutz - hier kann es finanzielle Unterschiede machen, ob du vor Mutterschutz wieder mind 3 Monate voll arbeitest oder von der Karenz Kind 1 direkt in den Mutterschutz Kind 2 rutscht. Bezüglich des Karenzgeldes kommt es drauf an, ob du das Konto oder gehaltsabhängiges Karenzgeld beziehst. Wenn ich das richtig verstehe, darf sich Karenz von Kind 1 mit der Erwerbstätigkeit vor Kind 2 überschneiden: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/basisinformationen-kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html Frag zur Sicherheit aber bei der ÖGK oder AK nach, die sollten dir da verlässliche Auskunft geben können.
Danke für deine Infos! Ich werde da mal nachfragen.
Hallo, Lies Mal hier nach, da steht das genau: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/5/1/Seite.082100.html#:~:text=Das%20Wochengeld%20wird%20im%20folgenden,zw%C3%B6lf%20Wochen%20nach%20der%20Geburt).
Dankeschön!
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