sojamama
Gibt es da Probleme? Angenommen, ich wohne zur Miete, verreise aber 4 Tage. Kann in der Zeit z.B. mein Bruder mit Familie hier "wohnen"? Geht das? Muss man das absprechen mit dem Vermieter? melli
Das geht.nur wenn du untervermietest muss du das melden.
so ein quatsch.....klar können die bei dir wohnen....ich würde nur der form halber kurz den vermieter informieren....und die anderen mieter in einem haus...damit nicht jemand glaubt ihr hättet einbrecher in der wohnung...lg
so würde ich das auch machen. Der Bruder mit Familie passt doch eigentlich nur auf die Wohnung auf, mehr nicht.
Danke Euch
bzw. sagen würde ich ihm das schon. Vielleicht so erklären, dass in der Zeit wo du verreist bist, dein Bruder auf deine Wohnung aufpasst.
Mein Gott Rosetta. Wenn man so dumm ist, kann man andere Menschen nicht als dumm verkaufen. Stell dir mal vor, einige Menschen fahren sogar mal ein paar Tage weg. Oder sogar Wochen. Was soll da passieren? Sitzt deinem Schwiegermutter wie ein Wachhund vor der Tür damit keiner eure hässlichen Möbel klaut wenn ihr in Sachsen Opa auf der Tasche liegt?
das ist erlaubt, meine Schwester und ich tauschen auch Wohnung, ich gebe meinert Nacbarin Bescheid das meine Schwester für 1 Woche bei mir wohnen wird ohne mich..
Zur Info, der Bruder von sojamama wohnt ein paar Tage in ihrer Wohnung weil sie verreist. Ich nehme an, dass ihr das lieb ist, dass ihr Bruder auf die Wohnung aufpasst. Weißt du, dass du immer frecher wirst und persönlich wirst? Das Wort Anstand kennst du nicht oder? Und wir liegen meinen Papa bestimmt nicht auf der Tasche! So ein Quatsch! Eine schreckliche Person bist du Schon alleine die Tatsache, dass du schreibst, dass wir hässliche Möbel haben ...
Das nennt sich Gebrauchsüberlassung und sofern es sich nur um ein paar Tage handelt wird wohl keiner was sagen. Konstruierter Fall: Umlagen werden anhand der Anzahl der Mieter in der Wohnung berechnet. Eine Singelfrau wohnt dort, überlässt ihrem Bruder, seiner Frau und deren 6 Kindern während eines (kurzen) Auslandsaufenthaltes die Wohnung. Na, immer noch so eindeutig?
na ich denke so viele personen mehr werden das wohl eher nicht....und für ein paar tage....es handelt sich ja nicht um einen langen zeitraum....hat da wohl niemand was gegen.....wenn sie ordnungsgemäss bescheid gibt beim vermieter dürfte der nix dagegen haben denk ich mal
Nein muss man nicht. Besuch darf auch während deiner Abwesenheit bis zu 8 Wochen in deinem Miethaus oder deiner Mietwohnung sein.
Dann bin ich ganz sicher und im Nachhinein gibts keinen Ärger.