HappyFamily2008
Das Jobcenter möchte den Kindsvater anzeigen, da sie mal den Unterhalt für ihn gezahlt haben, an meinen Sohn. Nun wollen sie den Unterhaltstitel, jedoch wollen sie von mir das im ORIGINAL!!!!, sie meinen es gehöre ihnen da sie ja jetzt die Ansprüche darauf stellen. Ist das so richtig? Muss ich ihnen das original wirklich aushändigen, habe gelernt gib niemals das Original aus den Händen?! Unser Amt ist auch gern mal schlampig und bringt Unterlagen weg. Danke
Nur eine Kopie. Die notfalls beglaubigen lassen.
Hab keine Ahnung davon.aber nur beglaubigte kopie. Oder original vorzeigen und darauf bestehen es wieder mitzunehmen
In bestimmten Fällen darf und wird das Original verlangt werden!
@Happy: mach es wie Albambra sagt.
Wenn das Amt daraus vollstrecken will, dann benötiten sie den Original-Titel. Mach eine Kopie vom Titel, schreib drauf: "ausgehändigt am ......" und lass es mit Srempel quittieren. Dann bist du auf der sicheren Seite und kannst bei möglichem Verlust bei Gericht eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
Dann werde ich das so machen. War nur sehr verwirrt.