desire
Müsste mal was fragen..kenn mich selbst zwar nicht so gut aus aber ev. hilft es mir. Danke!
Welcher Bereich?
also geht jetzt nicht um mich...aber so Bereich Kontopfändung usw.
VIELLEICHT kann ich helfen.. Kenn da nämlich son paar Pflegefälle (leider) ![]()
Hmmm reicht auch Bankkaufmann?
Dann schiess mal los
ist grade etwas verzwickt.... Also eine gute Bekannte hat ein ziemliches Gemurkse, hat viele Pferde....eigentlich gute Haltung aber ihr wurde Hoarding vorgeworfen...was aber bitte nicht stimmt. Jetzt hat sich neben einer Tierschutzorganisation eine dritte Person mit eingemischt, die einen Teil der Tiere von ihrem Geld versorgt und meiner Bekannte wurde die Auflage erteilt dieses Geld, welches die dritte Person (Gläubiger wohl jetzt?) zurückzuzahlen. Diese Person hat sich verpflichtet, 3 Monate für die Tiere aufzukommen und zu zahlen aber nur wenn sie beschlagnahmt werden und wegbleiben von ihr. ZUrückzahlen konnte sie das nicht. Sehe ich das jetzt richtig, dass wenn meine Bekannte jetzt noch 1000 Euro auf ihrem Konto hatte, sie aber nicht drandarf das nun der Gläubigen, also der dritten Person zugesprochen wird?
das ist alles so verworren....Kontopfändung war wohl von dem Gläubiger ausgehend...kann das sein? Also die dritte Person die sich da noch eingemischt hat...
PS meine Bekannte hat nie drum gebeten diese dritte Person als Gläubiger zu nehmen bzw. ihr die Versorgung der Tiere anzuvertrauen.
vielleicht mag mir jemand per PN antworten...das alles ist einfach zu kompliziert darzulegen....
Derjenige, der im Titel steht und gepfändet hat, bekommt das Geld. Warum ist da nebensächlich.
aber eine Privatperson kann nicht pfänden oder? Das geht IMMER von der Bank aus...?
hat man eine Chance wenn man das zivilrechtlich auskämpft?
Klar kann eine private Person pfänden. Mit Titel. Wie bei Unterhalt auch. Wer Forderung hat lässt bei Gericht Titel erstellen. Nach Zustellung und Widerrufsfristen kann man pfänden lassen.
OK das wusste ich zb. gar nicht gibts oder muss es da drüber einen Schriftverkehr geben? Quasi Mahnungen?
Vor einer Pfändung muss Mahnbescheid erstellt werden. Darüber bekommt man Info. Da kann man widersprechen. Tut man es nicht, erkennt man das an. Danach kann Pfändung erst stattfinden. Danach gegen Titel vorgehen ist schwer.
Ja Mahnungen sollten da sein. Die Forderung muss fällig sein. Aber das prüft Gericht nicht. Das muss man in Widerspruchsfrist machen.
Danke dir!
Also die Tiere waren beschlagnahmt und sie muss jetzt die Kosten der Unterbringung zahlen? Aber kein Amtstierarzt nimmt Tiere aus guter Haltung weg! Irgendwas stimmt da nicht, nur wegen einem Vorwurf wird kein Tier weggeholt... ![]()
ist ein bisschen komplizierter das Ganze.....
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