Cheese123
ich hab gelesen, dass böllern von 18 uhr heut abend bis morgen früh um 07 uhr erlaubt ist.... Guten Rutsch ins neue Jahr :)
Im Gegensatz zu Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 (Abgabe an Personen ab 12 Jahren) dürfen Sie mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 gemäß § 23 Abs. 2 SprengV in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht knallen, es sei denn, Sie sind im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis. Personen ab 18 Jahren dürfen also am 31. Dezember und am 01. Januar knallen, und zwar am 31.12. auch schon morgens oder mittags und am 01.01. noch bis spät abends. Das Gesetz ist diesbezüglich eindeutig. Allerdings können die Kommunen auch hierbei natürlich abweichende Regelungen treffen, die wiederum öffentlich bekannt zu machen sind.
Hi, hier bei uns darf man am 31.12 bis 1.1...Egal welche Uhrzeit...LG
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