Elternforum Rund ums Baby

Ich frag hier auch mal.. Umzug bei geteiltem Sorgerecht

Ich frag hier auch mal.. Umzug bei geteiltem Sorgerecht

Anny

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Eine Bekannte sagte mir, sie könne nicht in die Nachbarstadt ziehen weil der Vater der Kinder, der ca. 35 km entfernt wohnt dies nicht möchte. Sie würde in der nachbarstadt sogar etwas näher am Wohnort des Vaters sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es stimmt?! Kann da was dran sein? Es geht wohl darum, dass das ältere Kind auf der Schule bleiben soll, auf dem sie jetzt ist. Er möchte also einen Schulwechsel vermeiden. Somit düfte sie ja noch nicht mal innerhalb der Stadt aus dem Schulgebiet ziehen?! Seit kurzem haben sie geteiltes Sorgerecht.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Anny

doch stimmt, der vater muss umzug zustimmen


Anny

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Das ist ja klasse, sie dürfte also quasi nur im Schulgebiet um ziehen, solange er sich quer stellt. Tolle regelung!!! Ich kanns es ja nach voll ziehen das der Vater vermeiden kann, das die Mutter eeewig weit weg zieht und die Kinder dann nicht mehr zum Vater könnten aber nicht mal aus dem Schulgebiet raus??? Es ist doch keine "Eliteschule"


Zero

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Es kommt drauf an, wie weit sie umziehen möchte. Ich meine bis 25 oder 30 km ist das kein Problem. Was ich nicht verstehe - sie zieht doch näher zum Vater, wo hat er denn das Problem?! Sie soll sich an das Jugendamt wenden.


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Zero

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Anny

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Antwort auf Beitrag von Zero

es geht ihm nicht um die Entfernung sondern um die Schule, das ältere Kind soll auf der Schule bleiben (die er nicht mal kennt, er war vor Schulbeginn schon weg).


Zero

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

Mein Kind hat dieses Jahr auch die Schule gewechselt - ich brauchte das Einverständnis von meinem Exmann nicht.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Anny

Sie soll sich an das Jugendamt wenden. Wenn die Schule, auf die das Kind wechseln soll, besser ist für das Kind, sollte es eigentlich kein Problem sein. Das Kindeswohl geht vor allem anderen - so wurde es mir immer gesagt und auch gehandhabt.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Anny

Soweit ich weiß, hat der Vater da ein Mitspracherecht und sie muss wohl auf "Erlaubnis" warten, was aber völliger quatsch ist, wenn es sogar näher zu ihm wäre. Umgekehrt geht das natürlich nicht und es ärgert mich


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Und ich renne meinem Ex bestimmt nicht hinterher um zu fragen ob ich umziehen darf, dass geht ihn nichts an, schließlich ist er auch 300 km weit weg gezogen.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Anny

Bei einer Bekannten von mir ist das auch so. Hätte sie das alleinige Sorgerecht, hätte sie hinziehen können wo sie mag.


Keks10

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

ist ja wahnsinn, ein anderer mensch kan doch dem anderen nichts verbieten, ich würde wegziehen......


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Ist aber so. Die Ex von meinen Männe ist auch einfach weggezogen, er weiß noch nicht mal die Adresse. Seine Tochter kommt immer zu uns (ihr wurde verboten ihm die neue Adresse zu zeigen bzw. zu sagen)


Anny

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

??? Wenn er wissen will, wo seine Tochter bzw. seine Ex Frau wohnt, bei gemeinsamen Sorgerecht kann er das doch erfahren, schließlich werden Mutter und Kind irgendwo gemeldet sein! Da bräuchte er sich ja in dem Fall nur ans Einwohnermeldeamt zu wenden. Ich habe damals Auskunft bekommen wo der Erzeuger meines Kindes lebte, als er seinen Leiblichen Vater kennen lernen wollte, gab überhaupt keine Probleme und ich bekam sehr schnell Post


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Anny

Stimmt nicht ganz. Bei uns ist das Problem, man kann einen Antrag stellen, zuvor wird aber die (indem Fall die Kindsmutter) gefragt und die kann dem widersprechen. Zudem hat sie sich wohl nicht umgemeldet, zumindestens kann unser Anwalt ihr keine Post schicken (wegen Umgangsrecht). Hat auch keinen Nachsendeantrag gestellt.


Anny

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Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Mann muss ja keinen Nachsendeantrag stellen, aber ummelden, das Kind wird wohl zur Schule gehen? Dort muss auch eine Adresse vorliegen, Arbeitgeber oder Arge je nach dem, wird auch eine Adresse haben müssen etc.


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von Anny

Tja, das ist es ja. Haben bei der Arge nachgefragt, da die sich bei Männe wegen Unterhalt gemeldet haben. Dürfen die nicht rausgeben. Der Schule wurde untersagt dem Kindsvater Informationen rauszugeben. Und sie ist arbeitslos.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Anny

wer hat denn das ABR?


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ABR kann man doch auch beantragen, hat ja nichts mit dem SR zutun.


Keks10

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

ABR, hat automatisch die mutter, da die kinder da wohnen


32+4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

nicht automatisch http://www.allein-erziehend.net/Info/Aufenthaltsbestimmungsrecht.htm Ohne gesonderte Festlegung, haben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern immer gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. jedenfalls war es mal so


Keks10

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Antwort auf Beitrag von 32+4

man sagte mir beim jugendamt, das ich das automatisch habe, da die kleine bei mir wohnt u. ich war mit dem kv nicht verheiratet.......


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

seitdem haben wir nämlich erst gemeinsames sorgerecht und aufenthaltsbestimmungrecht bleibt ganz allein bei mir, da ich mit dem kind im haushalt leb


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von Keks10

ja so ist es


32+4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

dann würde sich die frage im AP aber erledigen. denn wenn die mutter automatisch das ABR hätte, dürfte sie ohne zustimmung umziehen


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

nein, der vater muss den schulwechsel zustimmen, den er aber nicht will, somit kann sie nicht einfach umziehen


Keks10

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Antwort auf Beitrag von 32+4

erst lesen..... hier gehts um umzug bei geteilten sorgerecht.....lt. posting ich schreibe von AE....., die alleiniges SR haben


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

es geht um den umzug! nicht um den schulwechsel in meiner antwort aber das hatten wir gestern ja schon. lesen, was du willst Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. http://www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm


32+4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

ABR, hat automatisch die mutter, da die kinder da wohnen steht in deiner antwort. woher soll man da wissen, daß du ASR meinst, wenn es im AP um das geteilte geht?! ich antworte zum geteilten SR..so wie anny fragt


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von 32+4

du hast aber doch vom ausgangspostin gesprochen und da gehts doch drum , das er nicht möchte, dass das kind die schule wechseln


32+4

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Antwort auf Beitrag von LaLeMe

sieht in der realität aber oft anders aus hier wurde nichtmal gefragt, wer das SR hat in der 1. kreiselternratsitzung habe ich das thema mal angesprochen. macht hier keine schule kannst also das kind überall ab-und anmelden nur beim sparbuch, DA will man nachweise haben. versteh einer die welt