Zero
Ich habe mich eben mal schlau gelesen ... Gelesen habe ich (Infos über google - falls wer Nachschlagen will), dass es a) keinen 3 Monatigen Grundwehrdienst gibt - auch dann nicht, wenn man ein Studium macht. Der Grundwehrdienst ist NOCH bei 9 Monaten (zumindest einem Soldaten zu folge ... der Beitrag war von Mitte 2010) - wobei diese 9 Monate nicht mitmal ge"nommen" werden müssen, wohl aber die ersten 6 und die restlichen 3 gesplittet werden können - diese müssen aber noch vor der Vollendung des 23 LJ genommen werden. Der komplette Grundwehrdienst muß auch dann komplett absolviert werden, wenn Sohnemann eine längere Dienstzeit anviesiert, wobei die ersten 3 Monate ziemlich vollgepackt sind, die letzten 3 eher, wie geschrieben wurde, easy vonstatten gehen. Dann das Studium, das dein Sohn machen will/soll, Werner, geht nur entweder in München oder in Stuttgart - so zumindest liest es sich laut Google. Mein Senf dazu ... und wieder raus ...
Studium bei der Bundeswehr
Die Bundeswehr unterhält zwei Universitäten: die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) in Neubiberg südöstlich von München und die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Wer hier studieren möchte, der muss sich für mindestens zwölf Jahre (Medizinstudium: 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichten. In dieser Zeit ist ein zivil anerkanntes Studium möglich. Dafür stehen rund 20 Studiengängen zur Auswahl. Während des Studiums erhält man weiterhin Bezüge, sodass die Studierenden nicht auf Nebenjobs oder BAföG angewiesen sind.
Nicht jeder ist für ein Studium bei der Bundeswehr geeignet. Deshalb gibt es Auswahltage, an denen die körperliche und geistige Fitness der künftigen Studenten und Offizieranwärter überprüft werden.
DAS ist besonders interessant:
Das Studium beginnt nicht direkt nach der Einstellung. Je nachdem, ob Du beim Heer, bei der Luftwaffe oder der Marine bist, findet Deine erste Vorlesung nach 15 bis 39 Monaten statt. Das Studium selbst ist, anders als an herkömmlichen Hochschulen, in Trimestern organisiert; in der vorlesungsfreien Zeit wird Militärdienst geleistet. Urlaubsanspruch besteht im Rahmen des Bundesurlaubsgesetzes.
armes haschel
hascheRl liebes, es heißt hascheRl.
http://www.iag.uni-stuttgart.de/studiendekan/
Gott, so doof kann die doch nicht sein...
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