Teufel89
wie funktioniert das bei einem gemeinsamen mietvertrag, wenn sich die beiden parteien trennen? muss der vermieter den vertrag früher auflösen?? oder zumindest eine Partei aus dem vertrag entlassen?
keine ahnung,betrifft es dich?
gemeinschaftsgooglen hilft. ich dachte hier könnt es evtl einer wissen (naja, nachts wohl kaum....)
nicht um diese zeit.
kenne mich mit mietverträgen gar nicht aus
ja war ja arbeiten und hab das eben erst raus gefunden. die waren nicht verheiratet, da findet sich nichts gescheites.
Einer muss sich austragen lassen aus dem MV. Dem muss der Vermieter aber nicht unbedingt gleich zustimmen, denn er will ja weiterhin seine Miete und das klappt bei 2 Leuten besser. Sind noch beide im MV haften auch beide und geht einer einfach und der andere bezahlt die Miete nicht haftet er mit.
Hallo, wie oben drüber schon steht, muss der ausziehende Partner eine Art Kündigung gegenüber dem Vermieter aussprechen bzw. der Vermieter muss sich drauf einlassen, die Wohnung dem bleibenden Partner allein zu vermieten. Will er das nicht, wird eine Kündigung fällig, ob ordentlich oder außerordentlich, das hängt einfach davon ab, wer was will bzw. nicht will. Wer im Vertrag noch drin steht, haftet dafür auch voll und ganz. Der Vermieter muss in dem Fall jedoch gar nichts tun, können tut er natürlich viel:-)
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