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Heirat

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Heirat

Engelchen123

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Wie ist das wenn ich ein Kind habe und meinen Freund (nicht der Vater des Kleinen) heiraten möchte, muss dann der Vater von meinem Sohn zustimmen? Muss ich bzw. wir noch etwas beachten? Ich habe das Sorgerecht.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Wieso sollte der Vater deines Kind zustimmen wollen, wenn du heiraten willst? Wenn dein jetziger deinen Sohn adoptieren möchte, DANN sollte der Vater gefragt werden. Da du aber, wie dus chreibst, alleiniges Sorgerecht hast, ist das wieder eine andere Geschichte.


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

du kannst heiraten wen du willst. nur einer etwaigen einbenennung des kindes müsste der leibliche vater zustimmen LG


Anny

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

Der wusste noch nicht mal etwas von der Hochzeit, erst 2 Monate später bekam er vom Amt Post in dem er dann auch sehen konnte, dass unser Sohn den Namen meines Mannes bekam. Bei alleinigem Sorgerecht muss der Leibliche Vater nicht zustimmen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Du darfst heiraten wen du willst, da hat der KV kein Mitspracherecht. Außer dein neuer Mann würde ihn adoptieren wollen, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe. Zustimmung des KV brauchst du, wenn das Kind euren Nachnamen bekommen soll.


Anny

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Zu was zu stimmen? Meinst du wegen des Namens? Nein, wenn du alleiniges Sorgerecht hast, dann muss der leibliche Vater nicht zustimmen. Mein großer Sohn hatte meinen Mädchennamen, weil er unehelich zur Welt kam (zum Glück!!!!), habe mich von seinem Vater getrennt und ohne Probleme bekam mein Sohn dann unseren Familiennamen. lg. Anny


mic0202

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Antwort auf Beitrag von Anny

zustimmen, sofern das kind seinen nachnamen trägt... bei dir musste er nicht, weil dein kind DEINEN nachnamen hatte...und nicht seinen bei meiner großen musste der vater auch zustimmen, obwohl ich das Alleinige hatte...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

wenn du alleiniges sorgerecht hast und dein kind deinen namen hat, braucht der kv einer einbenennung NICHT zustimmen.


Engelchen123

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Antwort auf diesen Beitrag

Also mein Sohn hat mein Namen und ist auch unehelich zur Welt gekommen.