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hatte jemand schon eine Haushaltshilfe kurz nach der Geburt?

hatte jemand schon eine Haushaltshilfe kurz nach der Geburt?

S@lly

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Eine Freundin hatte erwähnt, dass ihre Bekannte eine Haushaltshilfe kurz nach der Geburt hatte. Sie war wohl 6 Wochen da! Ich stelle mir das ziemlich entspannt vor, gerade nach einem Kaiserschnitt und noch 2 anderen Kindern :-) aber auch irgendwie befremdlich wenn andere in meinem Sachen wühlen... Wäsche... Kochen usw! Wo könnte ich mich denn da informieren? Bei der Krankenkasse?


PhiSa

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Antwort auf Beitrag von S@lly

ja bei der krankenkasse. du kannst auch familienangehöre als haushaltshilfe beantragen.


S@lly

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Antwort auf Beitrag von PhiSa

Ja das wäre doch schön, ich hätte nur keinen da alle berufstätig sind! Dann werde ich mal bei der Kasse anrufen und mir so ein Formular schicken lassen! Danke


RM-

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Antwort auf Beitrag von S@lly

und dafür wurde mein mann 6 wochen freigestellt und vom rententräger "bezahlt" weil es eine reha aßnahme war,wäre eine eine kur von der kk hätte diese sein gehalt übernommen aber das ist vermutlich nicht das gleiche oder??


RM-

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Antwort auf Beitrag von RM-

ich war gerade beim krankenhausaufenthalt von jannik


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von S@lly

dann haste immer noch 3 (?) Kinder. dann hilft Dir auch keiner im Alltag. Wenn es jetzt nur um den stationären Aufenthalt geht, ok. Aber nur "weil es so schön ist"?


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht! Wenn man med. Probleme hat, nichts machen kann usw., verstehe ich das voll und ganz, aber einfach mal so? Man weiss das doch, bevor man schwanger wird!!


rasselbande3578

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

Gibt es das denn "einfach mal so"? Ich hatte hier schon oft eine Haushaltshilfe. EInmal eine fremde Person für 6 Wochen, da ich mmit KInd im KH und Mann arbeiten und sonst meinen Mann als HH, wenn ich stationär zue Entbindung im KH war und die ersten ca. 10 Tage danach, weil ich da noch nix machen durfte... Normalerweise braucht man da doch eine medizinische Indikation für? LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rasselbande3578

nee eben nicht da müssen eigentlich schon medz. voraussetzungen vorliegen auch wenn es jetzt doof klingt ne normale entbindung oder schwangerschaft reicht da nicht aus oder gar wenn es sich um das 3.kind handelt usw. ( ausgenommen du bist stat. zur entbindung u. weitere kinder sind da )


rasselbande3578

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eben, das meine ich ja! Ich hatte KS und weitere Kinder zuhause. Da habe ich sie problemlos bekommen( bzw. die Bescheinigung für meinen Mann.) Von daher gehe ich doch schon davon aus, das eine HH dann auch wirklich nur genehmigt wird, wenn sie medizinsch notwendig ist. "einfach so bekommen" sollte dann ja gar nicht möglich sein... Wobei ich 6 Wochen nach Geburt schon arg lang finde, wenn die Mama zuhause ist.... LG


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Antwort auf Beitrag von rasselbande3578

entweder war die frau dann wirklich krank z.b. depressionen oder so und will es nicht unbedingt weitergeben oder der mitarbeiter der kk hat geschlafen oder der arzt hat auf der besch. etwas falsch angekreuzt usw


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Antwort auf Beitrag von S@lly

ich war 4 Tage nach meinem KS stationär. Habe aber noch ein Kind daheim gehabt. 6Jahre alt ist er gewesen. Da nahm mein Mann unbezahlten Urlaub vom Arbeitgeber. Die Zeit danach, sprich weitere 10 Tage blieb er auch daheim. Doch diese Zeit musste die Gyn bescheinigen. Dies sagte uns die Krankenkasse erst nicht. Im Nachhinein stellte sich die Gyn ne Weile quer und die Krankenkasse wollte nicht zahlen. Die Hebamme kann es aber auch bescheinigen. Obwohl die Krankenkasse dies nicht annehmen wollte. Musste aber, weil es gesetzlich so geregelt ist. Naja, nach langem hin und her, hat mein Mann sein Lohnersatz erstattet bekommen. Aber der Haushalt... naja, Frau kann eben besser...


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hallo aber eine schwangerschaft o. gar entbindung lößt nicht automatisch den anspruch auf hhh aus nur weil man dann ein baby zuhause hat da müssen schon noch andere gründe dazu kommen


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da darf man eben keine Hausarbeit machen. Wie Wäsche waschen und aufhängen, kochen, das Kind in den Kindergarten bringen. Der Anspruch ist da, sobald ein Kind unter 8 Jahren daheim ist und die Betreuungsperson stationär ist. Für die stationäre Zeit wollte auch keiner ne Bescheinigung. ansonsten siehe Link... http://www.gesetze-im-internet.de/rvo/__199.html


montpelle

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Nach einem Kaiserschnitt darfst du nicht kochen, keine Wäsche aufhängen und das Kind nicht in den Kindergarten bringen ? Nette Ausreden, wenn man keine Lust auf den Haushalt hat.


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Antwort auf Beitrag von montpelle

BLA BLA BLA... Hauptsache was sagen ne? hattest du einen Kaiserschnitt? dann hast du sicher am 4. Tag alles geschafft. Schön für dich. Ich habe auch am 5. Tag gekocht, trotz dass mein Mann daheim war. Dafür habe ich jetzt eine schräge Narbe. Denn die ist angeschwollen. Warum sollte ich denn so naiv sein und mit nicht holen, was mir zusteht.?


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Antwort auf Beitrag von S@lly

HHH nach §38 SVO V und nach §199 RVO http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_(Sozialleistung) lasst euch von eurer Krankenkasse nicht verarschen. Es steht jedem nach Gesetz zu! aber wichtig eben, dass es 2 verschiedene Ansprüche gibt.


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der anspruch besteht aber nicht grundsätzlich u. vorallem nicht bei ambulanter behandlung vorher informieren dann schreiben u. hhh wird nach dem SGB V gewährt


Mitglied inaktiv

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dann antworten.! ich hatte einen Kaiserschnitt! Das meine ich ja. Ihr kennt eben nur diese SGB V gewährte Haushaltshilfe. Die steht einem eben nach der Entbindung NICHT zu. Aber der aus §199 RVO!!!!!!!!! Glubschies auf!!! Dieses kann sogar die Hebamme bescheinigen...!!! soll ich dir meine Unterlagen zukommen lassen?