Mitglied inaktiv
Wisst ihr wie das ist? Angenommen 2 befreundete Harz4-Empfänger wollen eine WG gründen, wie wird das dann verrechnet? Gerade wg. dem Wohnraum der jedem zusteht usw?! Wenn einer 2 Zimmer zustehen und einer 1, dann können sie in eine 3-Zi-Wohnung ziehen? Und was ist mit der Wohnfläche? Die eine darf glaub 60qm haben und die andere zB 50 - zusammen 110? Das wär aber arg viel *grübel* Vielleicht weiß das ja jmd, wurde gerade gebeten, mich im Netz mal schlau zu machen
Rein von der Logik würde ich sagen, da beide ALG 2 bekommen, dass es als Bedarfsgemeinschaft verrechnet wird - da sie aber, sie wie du schreibst, kein eheähnluches Verhältnis haben, kann es sein, dass es nochmal anders gerechnet wird. Guck mal bei www.hartz4-tipp.de, vielleicht kann dir da wer die Frage beantworten.
es zählt NICHT als bedarfsgemeinschaft. jeder hat seine eingene nummer. denn wenn es zb. 2 männer sind müßten sie ja schwul sein. jeder bekommt gesondert sein h4. bei einer zb. 2 zimmer wohnung zahlt die arge dann eben jedem die hälfte an mietzuschuss.
Deswegen schrieb ich ja: rein von der Logik her, da sie beide ALG 2 beziehen ;) Aber es kommt nochmal auf die Konsterlation an: Mann&Mann, Frau&Frau, Mann&Frau - da deferenzieren sie - wenn letzteres, müssen beide beweisen, dass sie KEINE Beziehung führen, weil sie sonst als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden.
wenn einem jetzt zB 2 zimmer zustünden (weil noch ein kind dabei wohnt) und dem anderen nur eines - dürften sie auch 4 zimmer bewohnen oder nur 3? und darf die wohnung echt so groß sein? (also wie im beispiel oben beschrieben?)
Ich weiß nicht genau, wie das berechnet wird - aber ich denke mal, dass sie Wohnung so groß sein muß, als wenn dort eine 3 köpfige Familie einzieht - nur das jeder 1 Zimmer haben sollte (wegen WG) und nicht, dass sie beiden, die eine WG gründen wollen, in 1 Zimmr zusammen schlafen.
püh, das kann ich dir jetzt auch nicht sagen. mein mann hatte vor unserem zusammenzug lange zeit mit meinem bruder ne wg gehabt. und das war eine 2 zimmer wohnung, bei der jeder ein zimmer bewohnte. aber wenn der mietpreis stimmt sollte das alles möglich sein.
welche konstellation? MANN und frau oder frau und frau? soviel wie ich weiss haben die zuständigen argen bei WG´s wo mann und frau einziehen ein problem.das muss man angeblich beweisen das man kein paar ist.
soweit ich das in erinnerung habe
also dann würde ich es mit einer 4 zimmer wohnung versuchen und mal schaun, was so in dieser zimmerzahl größenmäßig und preismäßig drin ist. denn wenn es mietpreismäßig stimmt, ist es für das amt auch ok.
sonder die qm zählen.damals(bestimmt auch heut noch)stehen einer person 40 zu,jeder weiteren 15 qm mehr zu.
wir haben mit 4 personen auch fast 100²m obwohl uns "nur" 85 zu stehen würden. es ist wichtig, das der mietpreis stimmt. und da "dürfen" wir als 4 köpfige familie ca. 550€ grundmiete + nebenkosten haben. wenn wir in diesem preislimit bleiben ist es fast egal wie groß die wohnung ist oder wie viele zimmer sie hat. selbst wenn wir für den preis ein kleines häuschen mieten könnten.
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