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Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

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Hartz 4 und Liebe vom Ausland (nicht EU-Bürger)

TinaDA35

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Sollte man nicht ein Grundeinkommen vorweisen, bevor man jemanden (Ehemann/Ehefrau) aus dem Ausland zu sich holt? Geht das auch Hartz 4? Deutscher Pass...


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Warum sollten arme Menschen nicht das Recht haben geliebte Menschen bei sich zu haben (Immer vorausgesetzt es ist keine Scheinehe)?


TinaDA35

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Das ist ja meine Frage... muss man nicht ein Grundeinkommen nachweisen können, bevor der Partner hier (länger als 3 Monate) leben darf? Ich kenn mich damit nicht aus.. würde mich einfach mal so interessieren.... Auch die Wohnung müsste doch groß genug sein... gibt es da Vorschriften?


biggi71

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

"würde mich einfach mal so interessieren...." das glaube ich nicht - du kannst beim zuständigen jobcenter nachfragen - die wissen bestimmt eine antwort


biggi71

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Antwort auf Beitrag von TinaDA35

??? verstehe deine frage nicht so ganz. weil jemand auf hartz 4 angewiesen ist, soll der partner weg bleiben, oder wie?


Milia80

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Antwort auf Beitrag von biggi71

das ist doch blödsinn und interessiert keinen ob man zu 2 auf 10 oder 100 qm haust warum interessiert dich das so sehr


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Natürlich ist das relevant wenn man Hartz 4 bezieht....


biggi71

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

das ist dann aber schon relevant, bevor ein partner dazu kommt. alleine mit hartz 4 wird keiner auf 100qm wohnen. und wenn man zu zweit mit 40qm auskommt wird einen keiner zwingen eine größere wohnung zu nehmen, oder?


Milia80

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Antwort auf Beitrag von biggi71

die fragestellung war aber anders bzw die aussage... die wohnung müsste doch gross genug sein... als würde man einen nachweis fordern dass es nicht zu klein mit 2 ist.


MaSchie28

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Ich muss gestehen ich kapier die Frage nicht....


Milia80

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Antwort auf Beitrag von MaSchie28

ob es nicht eine vorschrift da ist dass eine midnestgrösse da sein muss. so habe cih es verstanden bin aber nicht sicher


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Wenn man von Hartz4 lebt und einen Partner zu sich in die Wohnung holt, dann ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Also auch das Recht auf eine größere Wohnung, die dann die ARGE bezahlen müsste. Und mehr Hartz4, falls der Partner keine Arbeit bzw keine Arbeitserlaubnis hat. So hab ich das jetzt verstanden


Dinolino

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Nicht wenn der Partner noch kein Aufenthaltstitel hat. Dann kann er zwar einziehen, bekommt aber keine Leistungen.