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Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

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Hätte ich ein Anrecht auf alg1???

misses-cat

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Vielleicht weiß hier jemand die Antwort. Ich bin Ende Juli mit der Ausbildung fertig habe zum 15.9 ein Stellenangebot ( wunschstelle unbefristet) Kann ich mich für die Zeit vom 1.8 bis 14.9 arbeitslos melden? Kinderbetreuung ist da. Mir geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung , ich könnte mich zwar über meinen Mann versichern lassen aber ich habe drei Kinder mitgebracht die müssten wohl 6 Wochen über ihren leiblichen Vater angemeldet werden was nur Theater bedeuten würde. Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Wenn du vorher eingezahlt hast, hättest du Anrecht. Kinderbetreuung ist gesichert. Frage am besten beim Amt nach und sage denen dass mit der neuen Stelle. nicht das sie dich in eine Maßnahme stecken


misses-cat

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Danke werde ich tun. Ja ich habe eingezahlt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Klar, du müsstest dich nur jetzt schon dort melden. Sag denen direkt das du schon eine neue Stelle hast, dann dürften evtl Maßnahmen auch wegfallen. Außer du hast einen blöden Sachbearbeiter, der ernsthaft der Meinung ist das man für 6 Wochen auch woanders was findet. Wobei, es ist dann noch Erntezeit, zu zu trauen wäre es also dem ein oder anderen sicherlich


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Felica

Jetzt schon? Die am Telefon meinte erst im April??? Erntehelfer werden hier kaum gesucht im hochsommer ( eher vorher zur Erdbeer und spargelernte) aber ehrlich ich würde auch als erntehelfer arbeiten oder in ne Massnahme vom Amt sitzen hauptsache die Kinder und ich sind sechs Wochen versichert. Betreuung hätte ich von 7 Uhr bis 17 Uhr jeden Tag.


Thiara82

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich weiß nicht, wie das mit alg1 ist, aber als ich nach meiner Ausbildung einen neuen Job hatte, sollte ich mich selbst für den einen Tag (neuer Vertrag fing wegen Feiertag erst am 02.05. an) arbeitslos melden. Zum einen wegen der Versicherung (war aber auch nicht verheiratet) und wegen Anrechnung auf die Rente, meine ich. Ruf doch Montag einfach mal bei deinem Arbeitsamt an.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Die beim Amt haben mich am Fr total kurz angeboten abgespeißt mit der Aussage das müsste mein Sachbearbeiter entscheiden weil Einzelfall Entscheidung


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Natürlich, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung gemacht hast! Lg


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Ja habe ich. Ging mir nur darum ob die sagen können das ich ja nicht vermittelbar bin für nur 6 Wochen.


ak

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ja klar hast Du Anspruch. Und selbst wenn Du nur für 1 Tag a'los bist... melden... dann bist Du auf jeden Fall pflichtversichert... und Du hast auch noch Anspruch auf Rente ( wenn Du denn später mal wirklich Rente bekommen solltest ) Wichtig ist... Dein jetziger ARBG muss Dir kündigen. Wenn Du kündigst hast Du Sperrzeit.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von ak

Bin in der Ausbildung zur pflegeassistentin Der Vertrag endet automatisch Ende Juli.


ak

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ja dann ist es sowieso klar....und bitte mach rechtzeitig alles hintereinander... umso eher läuft die Zahlung vom AA weiter. ( AA war früher Arbeitsamt...jetzt heißt es A gentur für Arbeit ??? )


Irish83

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Antwort auf Beitrag von Frau Maus

Unbedingt drei Monate vor ausbildungsende arbeitslos melden!


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich hatte damals zwischen beiden Ausbildungen 6 Wochen Pause. Ich bin sofort als ich schriftlich hatte das ich nach der Ausbildung nicht übernommen werde zum Arbeitsamt ( das hiess damals noch so ) und habe Arbeitslosengeld bekommen. Und eben die Leistungen zur KK und RV. Man sagte mir damals, das man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Aber das ist ja genauso bei Dir, das niemand für so kurze Zeit angestellt wird.