xIntirax
Mein Bruder sucht sich eine Wohnung und bezieht ALG2. Er ist Vater eines 11 Monate alten Kindes und sie wollen sich gegenseitig abwechseln mit der Betreuung. Darf er sich dann eine Wohnung suchen, die 1 Zimmer mehr hat (quasi ein Kinderzimmer)? Also statt 2 eben eine 3 Raumwohnung.
wenn das kind noch so klein ist besteht noch kein anspruch des kindes auf ein eigenes zimmer. eine dreiraumwohnung ist damit bei alg2 auf keinen fall drin, möglicherweise eine zweiraumwohnung, wenn die wohnungsgröße und -miete passen.
1,5 zimmer wohnung und das kind schläft in der abstellkammer (stört mich nicht, hat es schön dort ;))
Meiner Meinung nach ist die Anzahl der Zimmer völlig Latte...Du kannst gern 40 Zimmer zu je einem qm haben, wenn die Gesamtqmzahl stimmt... Ich darf mit einem Kind 65qm und 300 Euro Kaltmiete....der Rest ist egal....(ok, natürlich angemessene NK) Aber den Anspruch hat man erst, wenn das Kind ein Jahr alt ist, soweit ich weiß, aber ich glaub da besteht auch einiges an Handlungsspielraum! LG
Argen handeln unterschiedlich und meistens nur im Sinne des einsparens. Meine Schwester wollte mit ihrer Tochter und ihrem Freund umziehen(ist kanpp 8 Jahre her) in eine drei Zimmer Wohnung. Qm und Miete waren angemessen, denoch sperrte sich das Amt: Begründung: Das Kind sei keine 6 Jahre alt, unter 6 Jahren stünde dem Kind kein eigenes Zimmer zu Natürlich Humbug, so wollten die lediglich die Mehrkosten sparen.
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