TinaKru
Was darf er mitnehmen? Darf er einen älteren LCD-Tv mitnehmen oder ein Computer?
kommt auf den wert der geräte an. bei tv müsste er billigen ersatz besorgen soweit ich weiß.
der wert wäre nicht mehr über 400 euro von dem tv und pc auch, vielleicht sogar weniger.
das entscheidet der gvz meist selbst, grenzen gibts da nicht. selbst bei tv-gerät scheiden sich die geister, was notwendig ist und was nicht. vorallem schaut er, was ist versteigerbar, lohnt sich der kostenaufwand gegen das was bei rauskommt.
achso, d.h. wenn er es versteigern will, muss er dafür zahlen? Und den wert der schulden wird es eh nicht abdecken.
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Glaub der kommt angemeldet . Meistens früh oder am abend.
meist sagt er termin vorher an, ist ja sein wegegeld. decken wird es das nicht aber es ist ein anfang seine kosten einzubringen. ein gerichtsvollzieher ist auch nur ein wirtschaftlich denkender mensch.
soweit ich weiß kommt der unangemeldet... würde ja nichts bringen wenn er sich anmeldet könnten die leute ja vorher ihre wertsachen irgendwo verstecken, bei bekannten oder so! es will ja natürlich keiner dass seine sachen weg kommen - und der gerichtsdvollzieher will nicht umsonst kommen! also meldet er sich nicht an
bei meiner schwester hat sie termin gemacht. kommt sicher auch auf den gvz an.
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