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Garnatie Autokindersitz Rossmann online - nur Ärger

Garnatie Autokindersitz Rossmann online - nur Ärger

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Hatte einer schon mal den Fall, dass ein Sitz, der bei Rossmann online gekauft wurde, in der Garantiezeit kaputt gegangen ist? Habe nur Ärger mit dem Umtausch. Wie sind eure Erfahrungen?


Fru

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Was heißt: nur Ärger? Du hast erstmal kein Recht auf umtausch, der Hersteller darf drei mal nachbessern...


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Antwort auf Beitrag von Fru

Stimmt nicht ganz. Nach neuem Gesetz darf sich der käufer aussuchen ob er nachbesserung haben möchte oder einen neuen Artikel. Nachbesserung kann 4 wochen dauern. was mache ich solange ohne sitz.


Fru

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Kannst Du mir das Gesetzt zeigen?


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ot


Fru

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Was heißt: nur Ärger? Du hast erstmal kein Recht auf umtausch, der Hersteller darf drei mal nachbessern...


Fru

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Was heißt: nur Ärger? Du hast erstmal kein Recht auf umtausch, der Hersteller darf drei mal nachbessern...


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Fru

mir ist es bisher auch nur bekannt, daß der Hersteller nachbessern darf. Ist die Nachbesserung von vornherein aussichtslos, wird umgetauscht oder Geld zurück. So lange der Sitz in Reparatur wäre, könnte man sich in einem Babyfachmarkt evtl. einen Sitz leihen. Ich glaube Babyone macht so was. Hast Du denn mal beim Hersteller nachgefragt, ob die keine Leihsitze haben?


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Bisher nur mit Rosmann gesprochen. Die haben nun erstmal schön einen neuen Sitz geschickt, ohne Absprache. Diesen müssen wir aber erst schön bezahlen und dann bekommen wir vielleicht in 6 Wochen das geld wieder. Einschicken ist in dem Sinne nicht statthaft. Arbeite beim Anwalt/Steuerberater. Siehe hier: Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt


rabbit80

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Also kurz gefasst: entweder wird -ein neuer Sitz geliefert oder - der Mangel beseitigt. Rossmann hat jetzt einen neuen Sitz rausgeschickt, ihr könnt den alten zurückschicken und bekommt für die Auslegung das Geld wieder. Ist doch alles ok! Wo ist jetzt das Problem?


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Wenn der Sachden nicht anerkannt wird und das ganze 6 wochen dauert, können wir den neuen halt nicht wieder zurückgeben und bekommen das Geld nicht wieder. Dafür haben wir nur 14 Tage Zeit. Sprich dann haben wir 2 Sitze. Der alte ist so noch zu benutzen. Es ist etwas abgebrochen nach 3 Wochen, ohne das wir da dran etwas gemacht haben. Ist halt ärgerlich, besonders wenn man später den Sitz evtl. weiterverkaufen möchte.


rabbit80

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Rossmann ist aber doch nur der Vertreiber, was sagt denn der Hersteller dazu?


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Wie gesagt, mit dem habe ich noch nicht gesprochen. Habe mich erstmal an Rossmann gewendet, da ich dachte, dass sie sowas bestimmt öfter haben und einfach eine Lösung gefunden wird. Aber das war wohl nix...