Elternforum Rund ums Baby

FSJ-lerin allein Kiga

FSJ-lerin allein Kiga

Tabsi83

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Rechtlich gesehen darf eine ungelernte und somit unqualifizierte Kraft doch nicht allein frühs den Kiga aufschließen und die ersten 1 bis 1,5 Std allein mit den Kids sein oder???? Und ich rede nicht von Ausnahmen, sondern von Regelmäßigkeiten (1-2x jede Woche). Eine Erzieherin wohnt im selben Haus ein paar Stockwerke über dem Kiga- aber trotzdem darf die FSJ-lerin nicht allein sein mit den Kids, oder???


Fru

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Dürfen hin oder her....was willst Du ändern? Was passt Dir nicht....Was erwartest Du, wenn Du Dich beschwerst?


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Warum denn nicht? So viele Kinder werden doch dann noch nicht da sein? Was ärgert dich ?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

wenn nicht früh, wann dann????


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Fru

Was ich ändern will? Ich geh morgen zur Kiga-Leitung und sprech das an und bin gespannt wie sie das rechtfertigt. Was mir nicht passt?? Ich zahl Geld für den Kiga-Platz um mein Kind, wenn ich arbeiten muss, in guten professionellen Händen zu wissen. Wenn was passiert mit einem Kind von vielen- was macht das junge Mädel dann mit dem Kind und was mit den anderen Kindern? Sie ist doch gar nicht geschult. Sie ist sehr sehr nett und mein Kind mag sie total, aber in Ordnung ist DAS doch nicht, oder siehst Du das anders?


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Es muss doch IMMER eine Erzieherin da sein. Bin hier im falschen Film??


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

ja natürlich.....


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Ist doch völlig Banane ob 1 Kind da ist oder 15. (im Übrigens trudeln in der ersten Std frühs minimum 10 Kinder ein.) Mir gings auch eigtl nur um die Frage, ob die Rechtslage anders aussieht, wenn eine Erzieherin im Haus WOHNT. aber ich denke wohl eher nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

hm, würd ich mal ansprechen. was, wenn man was passiert?! ich glaube nicht, dass das rechtens ist, weiß es aber nicht genau.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Nicht das ich wüßte... Es sei denn, sie hat eine Pflegeerlaubnis für bis zu 5 Kindern und ist als Tagesmutter in der Randzeitenbetreuung tätig. Uiuiui, ich könnte mal nachfragen, wenn ich wieder arbeite, aber ich werde morgen erstmal zum Arzt...


Tabsi83

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danke, brauchste nicht :-) Eine Pflegeerlaubnis hat sie nicht, sie ist frisch mit der Schule fertig und macht ein Schnupperjahr. Das qualifiziert sie doch nicht, mit 1, 2 oder 13 Kindern frühs alleine zu sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Ne und ich habe das ganz starke Gefühl, das das nicht Rechtens ist... Auf so eine Idee kämen sie bei uns nicht. Wenn z.B. um 7:30 Uhr keine zweite Kraft da ist (z.B. wegen Krankheit oder Schneesturm), dann wird Ersatz gesucht.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

http://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/BJNR068710011.html § 3 Einsatzbereiche, Dauer (1) Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind. Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral auszugestalten. Die Betonung liegt auf HILFSTÄTIGKEIT! Und nein, sie darf das nicht. Und wenn die Einsatzstelle, also hier der KiGa das nicht einsieht, wende dich an den Träger!


Natti85

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Eine FSJ-Kraft darf nicht allein mit den Kindern im Haus sein. Es muss immer eine Erzieherin mit in der Einrichtung sein. Bei uns darf die FSJlerin auch nicht allein in der Gruppe bleiben. Es ist immer jemand zweites dabei. Selbst wenn eine Erzieherin in dem Haus wohnt, geht das nicht, denn diese hat erst Dienst, wenn sie in der Einrichtung ist, vorher ist sie quasi garnicht anwesend. Wenn das in Ausnahmefällen mal vorkommt, weil sich der Frühdienst krank meldet und sie dann eine kurze Zeit allein ist, mag das noch vertretbar sein, aber grundsätzlich sind FSJler zusätzliche Kräfte.


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von Natti85

ich danke Euch. Bei Ausnahmen würd ich auch gar nichts sagen, aber es ist ja jede Woche so.