32+4
Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,- €. Davon wird der Freibetrag von 260,- € abgezogen.
http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege
oder
Beispielrechnung bei Einkommen über 400 Euro
Bei diesem Beispiel gehen wir von einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) mit 4 Kindern aus. Die Mutter hat kein Erwerbseinkommen und der Vater hat ein Einkommen vom 1.100 Euro monatlich. Im Beispiel gehen wir von einem monatlichen Gesamt-Regelbedarf von 1.700 Euro aus, ohne der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Vom Einkommen des Vaters werden 810 Euro auf den monatlichen Regelbedarf von 1.700 Euro angerechnet, so dass die ARGE nur 890 Euro an Hartz IV Leistungen auszahlt. Nach der alten Regelung bis zum 30.06.2011 wäre ein Einkommen von 830 Euro angerechnet worden.
http://www.hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html
so, gilt denn nun brutto oder netto?
bei mir herrscht chaos. neue SB im jobcenter. brief eben erhalten, sie stellt meine leistungen ein!
dabei verdiene ich nur 600€ brutto und meine vorherige SB hat alle unterlagen!
wehe, wenn sie mich morgen nicht aufruft. donnerstag ist der einzige tag, an dem ich zum amt kann. außerhalb meiner arbeitszeit
nur streß..ich sagte es ja schon, es lebt sich wirklich viel streßfreier und einfacher, wenn man nicht arbeitet
meine Antwort wäre gleich gewesen "Stellen sie die Leistungen ein, stelle ich meine Arbeit ein."
die spinnen ja wohl... was du oben wolltest habe ich jetzt nicht wirklich kapiert... aber Regelsätze sind ja netto...
Ha, das kommt ja auch auf mich zu, bin seit 16.01.2012 wieder in Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma und werde wohl auch ca. 600 Brutto verdienen, wenn die mein Geld zum nächsten ersten einstellen - boah ey - denn ich bleibe leider weiterhin Aufstocker. Vorallem weiß ich sowieso nicht, wie ich bis zum 31. klar kommen soll.
wir haben erst seit em 01.01. ein jobcenter er brief kam nicht von meiner alten SB alle nachweise (auch vom arbeitgeber, der für mich schließlich zuschläge vom amt erhält!), liegen vor. es gibt keinen grund einzustellen. dabei wollte ich nur wissen, ob die das auch alles richtig angerechnet haben un dann kommt so ein brief heute an. un ich sehe dann ja immer gleich alles negativ un habe dann schon keine lust mehr mich mit em amt weiterzuärgern :-( gilt noch das zuflußprinzip? dezembergeld kam nämlich erst im januar. januargehalt ann im februar blöTe tastatur
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